Hirntod ist medizinische Voraussetzung für eine Organspende. Verstorbener muss eingewilligt haben

Lüneburg. Meistens ist es eine Hirnblutung oder ein Unfall: Das gesamt Hirn fällt aus, weder Klein- und Großhirn noch der Hirnstamm zeigen noch eine Reaktion. Dieser Hirntod gilt als das sichere Todeszeichen eines Menschen. Zwei Fachärzte überprüfen mehrfach und unabhängig voneinander nach Richtlinien der Bundesärztekammer das Hirn - erst dann wird der Tod erklärt. Der Hirntod ist die medizinische Voraussetzung für eine Organspende.

Rechtliche Voraussetzung ist eine Einwilligung des Verstorbenen. Liegt kein Organspenderausweis vor, entscheiden nach derzeitigem deutschem Recht die Angehörigen. Der Bundestag arbeitet derzeit an einer Neufassung des Transplantationsgesetzes. Favorisiert wird die sogenannte Entscheidungslösung. Diese sieht vor, jeden Bürger zu seiner Bereitschaft für oder gegen die Organspende zu befragen und dies zu dokumentieren.

Wird einer Organentnahme zugestimmt, veranlasst die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) die nötigen Untersuchungen. Tumore oder gewisse Infektionskrankheiten schließen eine Transplantation aus. Drogenabhängigkeit und Hepatitis B oder C sind dagegen keine Kontraindikationen. Zeitgleich läuft bereits eine Anfrage bei der internationalen Organvermittlungsstelle Eurotransplant (ET). Hier werden nach den von der DSO übermittelten Daten die passenden Empfänger herausgesucht und informiert.

Sind die Laboruntersuchungen positiv, organisiert die DSO in Absprache mit dem Krankenhaus und den entsprechenden Transplantationszentren - in Norddeutschland gibt es davon sieben - die Explantation, also die Organentnahme. Bei einem Großteil der Fälle (2010 waren es 45,1 Prozent) dauert der Prozess von der Todesfeststellung bis zur abgeschlossenen Entnahme zwölf bis 18 Stunden, bei einem Drittel geschah es sogar innerhalb von zwölf Stunden. Per Hubschrauber werden die entnommenen Organe dann zum jeweiligen Zentrum gebracht und dem Empfänger eingesetzt.