Nicht erlaubt sind Wahlplakate auf Stelltafeln rund um den Marktplatz, das Rathaus, das Bürgeramt sowie in der Straße An den Brodbänken. Die Gründe sind der Denkmalschutz, das Stadtbild sowie eine zu unmittelbare Beeinflussung nahe dem Briefwahlbüro.

Maximal 25 Stelltafeln pro Partei sind in den Straßen der Innenstadt zulässig. Laut Merkblatt des Ordnungsamts müssen beschädigte oder beschmierte Tafeln entfernt oder erneuert werden.

Spätestens am Ende des dritten Tags nach der Wahl müssen die Parteien ihre Plakate wieder entfernen. Wer auf privaten Flächen wirbt, muss den Eigentümer um Erlaubnis bitten.