Der Disput um den Denkmalschutz am Hauptgebäude des ehemaligen Westbahnhofs geht in die nächste Runde

Lüneburg. Der Streit zwischen der Lüneburger Stadtverwaltung und dem Inhaber des Spielcasinos im Westbahnhof hat das Oberverwaltungsgericht erreicht: Die Behörde hatte der "Mozilla Entertainment GmbH" untersagt, die Fenster des denkmalgeschützten Gebäudes von innen mit bedruckten Folien zu verkleben. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag des Betreibers ab, der wiederum legte dagegen Beschwerde ein.

Ganzflächig kleben auf den Fensterscheiben der historischen Bogenfenster von 1875 Bilder, die das Innere eines Casinos suggerieren: Würfel, Karten, Spielautomaten, Menschen. Unter den an der Fassade angebrachten schwarzen Buchstaben "Automaten Casino" prangt zusätzlich in roten großen Lettern das Wort "Casino" auf den Fenstern des Eingangsbereichs.

Während die schwarzen Buchstaben der Bauverwaltung kein Dorn im Auge sind, hat sie wegen der Folien und auch wegen der farbigen Beleuchtung des repräsentativen Baus Ende vergangenen Jahres eine Verfügung mit sofortiger Anordnung verschickt.

"Die Aufkleber und die farbige Beleuchtung beeinträchtigen die Fassade", sagte Stadtsprecher Daniel Steinmeier gegenüber der Rundschau. "Denn Fenster und Türen sind nicht mehr als solche zu erkennen. Das gilt insbesondere für die Sprossenteilung."

Der Westbahnhof, um 1875 im sogenannten Palazzo-Stil der Neorenaissance erbaut, steht auf der Liste der niedersächsischen Einzelbaudenkmale.

Ende des vergangenen Jahres forderte die Bauverwaltung den Betreiber auf, das Haus nicht länger farbig anzustrahlen und die Aufkleber von Fenstern und Türen zu entfernen. Gegen die sofortige Anordnung wehrte sich der Spielhallen-Chef laut Stadtsprecher Steinmeier gleich in zwei Verfahren: in einem Eilverfahren dagegen, dass er sofort handeln soll, und in einem weiteren Verfahren, dass er überhaupt tätig werden soll.

Den Eilantrag hat das Gericht am 17. Mai dieses Jahres abgelehnt. Dagegen wiederum legte die GmbH Beschwerde ein, sie liegt jetzt beim Oberverwaltungsgericht. Die zweite Klage ist laut Steinmeier noch beim Verwaltungsgericht anhängig.

Der Rundschau sagte Steinmeier: "Der Betreiber hatte nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts angekündigt, ein Alternativkonzept zu erarbeiten. Das liegt bis heute aber noch nicht vor." Als Sichtschutz-Alternative zu den Aufklebern seien schlichte Gardinen oder Vorhänge möglich, sagte der Sprecher der Stadtverwaltung gegenüber der Rundschau. "Solange die Stoffe nicht zu auffällig sind, wären sie erlaubt."

Der Inhaber des Gebäudes, Dr. Hans-Joachim Schmidt aus Welle, hatte seinen Mieter bereits zu Beginn darauf hingewiesen, dass die Werbung beim Denkmalschutz nicht erlaubt sein werde. Schmidt vermutet, der Spielhallen-Betreiber habe die Aufkleber zum Schutz vor Sonneneinstrahlung in die Fenster geklebt. Denn vor einigen Jahren, erinnert sich der Hausbesitzer, hatte die Denkmalschutzbehörde bereits die Installation einer Klimaanlage mit externen Elementen sowie von Jalousien untersagt.

Mit einem großen gelben Transparent wirbt Schmidt derweil für freie Gewerbeflächen im Obergeschoss des Westbahnhofs. Seit vergangenem Jahr stehen die Räume eines ehemaligen Nachhilfestudios und einer Privatwohnung leer. Für die 160 und 280 Quadratmeter im Obergeschoss liegen laut Schmidt zurzeit eine Handvoll Anfragen vor. Weitere rund 170 Quadratmeter werden nach Angaben des Eigentümers im Januar im Souterrain frei.