Das Gesetzt über den zivilen Ersatzdienst trat 1960 in Kraft. Es regelte den Einsatz von Kriegsdienstverweigerern in Deutschland, die aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe ablehnten.

340 junge Männer traten 1961 erstmals den Wehrersatzdienst an. In Hochzeiten waren es etwa 90 000 pro Jahr.

Der neue Bundesfreiwilligendienst soll sechs bis 18 Monate dauern und allen volljährigen Menschen offen stehen. Sie sollen sich engagieren im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich, aber auch im Sport, in der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. Der Staat zahlt dafür ein Taschengeld von einigen hundert Euro.

Das Bundesamt für Zivildienst in Köln organisierte den Freiwilligendienst. Künftig heißt es: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.