Zwar lässt sich am Ende nicht ganz aufklären, wie viele Fälle der hiesige Energieversorger Eon-Avacon denn nun vor dem Landgericht Lüneburg gewonnen hat oder nicht - und vor allem, warum. Die Tendenz der Lüneburger Richter scheint trotzdem klar zu sein.

Sie folgen der Einschätzung der obersten Bundesrichter, die entschieden haben: Steht eine unzulässige Klausel im Vertrag, darf ein Monopolist seine Preise nicht erhöhen.

Es sind keine Kleckerbeträge, um die es in den Verfahren geht: Rund 1000 Euro nennt die Anwältin der Verbraucher als Durchschnitt. Das gilt sowohl für die Verfahren, die sie für ihre Mandanten bereits gewonnen hat, als auch für die, die jetzt aufgrund der gewonnenen Fälle in Gang gesetzt worden sind: von den Kunden, die die Preiserhöhung bezahlt haben und jetzt ihr Geld zurück wollen.

Nachvollziehbar ist zwar, dass der Konzern auf Gerichte in anderen Landkreisen verweist, die zugunsten des Unternehmens entschieden haben. Aber die Argumentation, den Lüneburger Richtern würde es nur um formale Aspekte gehen, scheint nicht nachvollziehbar: Das schließlich liegt im System begründet.

Spannend wird es nun sein zu beobachten, ob die Lüneburger Richter auch einen Schritt weiter gehen, und ob die Verbraucherschutzanwältin auch mit ihrer zweiten Prozesswelle Erfolg haben wird: Denn noch mehr schmerzen als geforderte Beträge nicht zu erhalten dürfte es Eon-Avacon, bereits erhaltene zurückzuzahlen.