Die Lkw-Maut auf Autobahnen wurde in Deutschland zum 1. Januar 2005 eingeführt. Sie ist eine Straßenbenutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge, die ausschließlich im Güterverkehr eingesetzt werden und mindestens zwölf Tonnen schwer sind. Die Maut gilt auch auf einigen stark befahrenen Bundesstraßen und ab 2011 auf allen vierspurigen Bundesstraßen. Sie soll vornehmlich für den Straßenerhalt verwendet werden.

Die Höhe des Entgelts berechnet sich nach der zurückgelegten Kilometerzahl, der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination sowie nach der Emissionsklasse.