Das Erkundungsbergwerk Gorleben darf zwar ab sofort weiter untertägig untersucht werden.

Lüneburg. Doch die Kläger gegen die weitere Erkundung können beim Verwaltungsgericht Lüneburg einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stellen. Dann würden die Arbeiten vermutlich ausgesetzt, bis über den Antrag entschieden worden ist. Das bestätigte der Gerichtssprecher gestern der Rundschau.

Wie berichtet, hatten Greenpeace, Grundstücksbesitzer und die Kirchengemeinde Gartow gegen die Wiederaufnahme der Erkundungsarbeiten in dem Salzstock geklagt. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat jetzt jedoch die sofortige Vollziehung angeordnet, damit dürfen die Arbeiten trotz der anhängigen Klagen weitergehen.

Kontern können die Kläger nun mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, dass der Sofortvollzug nicht durchgesetzt werden kann. Gestellt war der Antrag bis Redaktionsschluss gestern laut Sprecher Wolfgang Siebert noch nicht, die Betroffenen haben dafür unbefristet Zeit. Für die Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutz, die laut Siebert "völlig offen" ist, rechnet er mit zwei bis sechs Monaten Bearbeitungszeit. In aller Regel, so Siebert, warten Behörden auf solche Gerichtsentscheidungen. Das würde bedeuten, dass die Arbeiten doch wieder vorläufig gestoppt werden.