Die Polizeidirektion Lüneburg hat ein sogenanntes Schlaf-Camp der Bäuerlichen Notgemeinschaft für den Castortransport zu unrecht verboten.

Lüneburg. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg gestern entschieden.

Das Camp in der Nähe von Gusborn ist für rund 500 Personen angemeldet. Die Polizeidirektion fürchtete, von dort aus könnten Blockaden vorbereitet werden. Dazu sagte das Verwaltungsgericht, das Camp liege 500 respektive 1500 Meter von den Transportstrecken entfernt. Sprecher Wolfgang Siebert: "Es ist nicht hinreichend dargelegt, aufgrund welcher Umstände es der Polizei nicht möglich sein soll, solche Aktionen noch innerhalb des verbleibenden Korridors zu unterbinden."

Die Polizeidirektion darf jedoch "zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" Auflagen für das Camp erlassen.