Gericht moniert Verfügung als nicht konkret genug und nicht zielführend

Lüneburg. Das Waldhaus Häcklingen, auch Möllering-Villa genannt, muss vorerst nicht saniert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Ein Antrag des Eigentümers auf vorläufigen Rechtsschutz hatte Erfolg. Für den Verein rund um den Historiker Dr. Rainer Sabelleck ist das ein herber Rückschlag.

Unter Denkmalschutz steht das Haus, weil es in den Kapitulationsverhandlungen im Mai 1945 eine zentrale Rolle gespielt hat. Bis 2007 war das Gebäude Psychiatrische Klinik, seitdem steht es leer und verfällt zusehends. Eigentümer ist der Verein "Die Brücke".

Nachdem die Stadt Lüneburg dem Eigentümer Maßnahmen zur Erhaltung des Denkmals auferlegt hatte, wandte sich der Verein an das Verwaltungsgericht. Der Erhalt sei wirtschaftlich nicht zumutbar.

Als "vorerst nicht durchsetzbar" bezeichnete jetzt das Gericht die Anordnung. Sie sei "zu unbestimmt", es sei unklar, "welche Maßnahmen im Einzelnen der Eigentümer ergreifen soll". Konkrete Schäden und deren Ausmaß seien im Einzelnen bisher nicht ermittelt worden. Dach und Fenster seien undicht, eine Abdichtung werde von der Stadt jedoch nicht gefordert. Daher seien nach einer Sanierung erneut Schäden zu erwarten. Insgesamt lasse die Verfügung "keine Ansätze für eine Problemlösung erkennen".

Ob die Sanierung wirtschaftlich zumutbar sei, habe daher nicht mehr entschieden werden müssen. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zulässig.