20 000 Euro Strafe drohen Besitzer, falls er keine Reparaturen leistet. Gericht muss entscheiden

Lüneburg. Das Tauziehen um das Waldhaus Häcklingen geht weiter. Demnächst entscheidet das Lüneburger Verwaltungsgericht über die Zukunft des unter Denkmalschutz stehenden Hauses. Immer wieder hatte es in der Vergangenheit Hinweise auf Beschädigungen des ungenutzten und notdürftig gesicherten Hauses gegeben.

Die Stadt, die als untere Denkmalschutzbehörde für den Erhalt der Villa verantwortlich ist, hat nun eine baurechtliche Anordnung gegen den Eigentümer des Gebäudes, den Verein "Die Brücke" erlassen. Darin wird der Verein aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass die Wände des Hauses getrocknet werden, Schimmel entfernt wird und die Fußböden repariert werden. Sollte der Eigentümer dieser Forderung bis zum 1. November nicht nachkommen, drohen 20 000 Euro Strafgeld.

Stadtsprecherin Suzanne Moenck begründete die Anordnung unter anderem als Reaktion auf zahlreiche Hinweise über den baufälligen Zustand des Gebäudes. So äußerte sich Klaus Püttmann vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege, der mit Vertretern der Hansestadt die alte Villa besichtigt hatte, enttäuscht über den jetzigen Zustand des ehemaligen Wohnhauses des Brauerei-Besitzers Möllering. "Leider hat sich bestätigt, dass die Wartung des Kulturdenkmals durch den Eigentümer mangelhaft ist." Um das Haus zu erhalten, müssten dringend Maßnahmen ergriffen werden, empfiehlt der Denkmalschützer. Zudem sieht die Stadt in Hinblick auf die anstehende kalte Jahreszeit, jetzt eine günstige Gelegenheit die Sicherungsmaßnahmen durchzuführen, um den Zustand des Hauses nicht weiter zu gefährden.

Historische Bedeutung erhielt die Villa im Zweiten Weltkrieg: Der Oberbefehlshaber der britischen Truppen Montgomery bat hier am 3. Mai 1945 die deutschen Offiziere zur Unterzeichnung der Kapitulation Hamburgs. Heute ist das geschichtsträchtige Gebäude dem Verfall überlassen. Die Scheiben sind notdürftig vernagelt. Das Haus steht allein auf dem großen Grundstück, die umliegenden Bauten der ehemaligen Mädchenschule und der Psychiatrischen Klinik sind abgerissen. Abreißen lassen würde der Besitzer am liebsten auch die Villa selbst. "Die Brücke e.V." will Haus und Grundstück verkaufen, ein Investor soll ein Neubaugebiet auf der Fläche entwickeln.

Gegen die sofortige Vollziehung der Anordnung hat der Verein Widerspruch eingelegt. Gerd Ludolfs, Sprecher des Verwaltungsgerichts in Lüneburg, hält verschiedene Vorgehensweisen der Kammer für möglich: Die Kammer könne im Rahmen des Verfahrens die Frage klären, ob es sich bei der Möllering-Villa um ein Denkmal handelt. Käme die Kammer zu der Auffassung, an der Denkmalwürdigkeit des Gebäudes bestünden Zweifel, hätte die Verfügung der Stadt keinen Bestand. Mit einer Entscheidung in dem Fall wird in zwei Wochen gerechnet.