Die evangelisch-lutherische Landeskirche Hannover unterstützt die Klage der Kirchengemeinde Gartow (Kreis Lüchow-Dannenberg) gegen die Fortsetzung der Erkundungsarbeiten am Gorlebener Salzstock.

Lüneburg. Die Kirchengemeinde hat ihre Klage gestern beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Sie verfügt über Grundstücke und Salzrechte im Erkundungsgebiet.

Die Kirchengemeinde Gartow klagt gegen das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld wegen Verlängerung des Rahmenbetriebsplans für die untertägige Erkundung des Salzstocks Gorleben bis zum 30. September 2020 und wegen der Zulassung des Hauptbetriebsplans 2010/2012 für das Bergwerk zur Erkundung des Salzstocks.

Die hannoversche Landeskirche begleitet die Erkundung des Gorlebener Salzstocks von Anfang an. Sie sei nicht grundsätzlich gegen Erkundungen, so die Landeskirche, halte jedoch die von der Landessynode beschlossenen notwendigen Bedingungen für nicht gegeben. Diese sind: gleichzeitige Erkundung mindestens eines weiteren Standortes und eines anderen Gesteins als Salz, in einem transparenten öffentlichen Verfahren entwickelte standortunabhängige Sicherheitskriterien nach internationalem Standard und Erkundung nach den Regeln des Atom- statt des Bergrechts, damit unter dessen speziellen Beteiligungsformen für Bürger.

Die Landeskirche hat nach eigenem Bekunden großes Verständnis für die Sorgen der Bevölkerung im Wendland. Mit Blick auf den anstehenden Castor-Transport appelliert sie dennoch an alle Beteiligten, sich ihrer Friedenspflicht bewusst zu sein und Gewaltlosigkeit zu üben.