Direkte Demokratie ist Ausdruck der Volkssouveränität.

Daraus folgt nicht, dass jede politische Frage durch Plebiszit entschieden werden kann. Dennoch bleibt den Bürgern Raum zur Mitbestimmung. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind Möglichkeiten der Beteiligung und eine große Herausforderung für die repräsentative Willensbildung in den Räten.

Sie sind gedacht, die Betroffenen in den politischen Prozess zu integrieren und Unmut bei weniger populären Entscheidungen zu kanalisieren.

Dass es in Niedersachsen zu vergleichsweise wenig Bürgerbegehren kommt, mögen sich die Verantwortlichen in den Rathäusern gern selbst zurechnen. Doch Selbstzufriedenheit wäre der falsche Ansatz. Allzu schnell könnte sich die vermeintliche Ruhe in den Dörfer und Städten zwischen Leine und Elbe als Trugschluss erweisen. In Stuttgart bedurfte es auch erst des richtigen Steins, um den Anstoß zum Bürgerprotest zu geben.

Hinzu kommt, dass die vergleichsweise hohen Hürden, die das Gesetz hierzulande dem Bürgerprotest auferlegt, der eigentliche Ruhestifter sein könnten. Der Blick nach Bayern zeigt, dass es gerade die Bauleitplanung ist, die dort für den größten Unmut unter den Bürgern sorgt - und hier wohlweislich ausgenommen ist.

Dennoch sollte niemand unterstellen, dass in Niedersachsens Kommunen erzwungene Friedfertigkeit herrscht. Das Beispiel des Tostedter Rathaus-Neubaus belegt das Gegenteil. Wichtig ist, dass Bürger die zur Verfügung stehenden Instrumente auch nutzen. Mit Augenmaß und wann immer es notwendig ist.