Die Beteiligung als Wählergruppe an den Kommunalwahlen am 11. September 2011 in Barendorf und der Samtgemeinde Ostheide hat sich das Bürgerforum in die Satzung geschrieben.

Der niedersächsische Landeswahlleiter fordert rechtzeitig vor der Wahl durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung der Wahlanzeige mit den erforderlichen Unterlagen auf. Anschließend teilt er mit, welche Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen die Voraussetzungen zur Teilnahme grundsätzlich erfüllen und zugelassen werden.

Der Landeswahlausschuss stellt spätestens am 72. Tag vor der Wahl fest, welche Bewerber für die Wahl anzuerkennen sind. Diesen Ablauf regelt das niedersächsische Kommunalwahlgesetz.