Dass die Kommunen große Sorgen haben, müsste inzwischen auch in den Ministerien der Landeshauptstadt Hannover angekommen sein.

Städte, Dörfer und Landkreise ächzen unter einer Ausgabenlast, die sämtliche Haushaltsvorlagen des Kämmerers regelmäßig über den Haufen werfen.

Schuld daran sind sicher nicht immer und überall nur die Sozialleistungen. Manche Kommune hat in den fetten Jahren des dauerhaften Wirtschaftsbooms auch über ihre Verhältnisse gelebt und muss jetzt die Folgen tragen. So oder so, die Lage ist prekär: Etliche Gemeinden können sich ihre Infrastruktur nicht mehr leisten und drohen zu kollabieren.

In dieser Situation legt die Landesregierung nun einen Entwurf für ein neues Kommunalverfassungsgesetz vor: Ein paar alte Gesetze werden zusammengefasst, ein paar müde Vorschriften ein bisschen umgestellt - und dafür wird viel Papier bedruckt. Wirklich neu sind im geplanten Kommunalverfassungsgesetz nur die geplante Abschaffung der Stichwahl von Bürgermeistern und Landräten sowie die Aufhebung der Alstergrenze für eben diese Amtsinhaber. Ein kleiner Zuschlag für die Ortsräte, die jetzt ein eigenes Budget bekommen - das war es dann auch schon.

Selbst die Standesvertreter der Kommunen sind der Ansicht, dass sie auf diese groß angelegte Aktion gut verzichten können. Ob sie bei den nächsten Landtagswahlen Wählerstimmen bringt, darf auch bezweifelt werden. Denn dieses Land und seine Kommunen haben andere Sorgen. Es wäre hilfreich, wenn man das in Hannover auch merken würde.