Gewerbeaufsichtsamt verpflichtet Unternehmen, ein Lagerungskonzept zu erstellen

Lüdershausen. Eine verwirrende Rechtslage ist die Ursache für den Skandal um stinkende Abfälle aus einer Biogas-Anlage, die in Lüdershausen zwischengelagert wurden. Offensichtlich wurden die Gärsubstrate vom betroffenen Unternehmen aus Tespe in dem Glauben zwischengelagert, es handele sich - ähnlich wie bei Gülle - um Dünger. Dafür ist keine gesonderte Genehmigung erforderlich. Tatsächlich unterliegen gewerbliche Abfälle aus Biogas-Anlagen bei ihrer Lagerung aber dem Abfallgesetz. Und danach hatte Firma Zeyn keine Genehmigung.

"Wir haben die Genehmigung für die Biogasanlage auf dem Gelände der Gesellschaft für Abfallwirtschaft in Bardowick erteilt. Nicht genehmigt haben wir einzelne Lagerbehälter der Firma Zeyn", sagt Christina von Mirbach, stellvertretende Leiterin des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Lüneburg der Rundschau. Genehmigt ist danach die Ausbringung des Gärsubstrats als Dünger auf Feldern, nicht jedoch dessen Zwischenlagerung in offenen Güllebottichen, denn dafür ist eine ausdrückliche Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamts notwendig.

Diese nur schwer zu durchblickende Rechtslage verwirrte auch am Montagabend noch das Unternehmen Zeyn und die rund 40 Besucher einer Bürgerversammlung in Lüdershausen gleichermaßen. Die Bürger waren gekommen, um Zeyn und seinen Fachleuten Fragen zu stellen, die ihnen seit Wochen unter den Nägeln brannten. Wie berichtet, hatten die Abfälle aus der Biogas-Anlage der Bio En Nord mit ihrem Gestank für erheblichen Aufruhr in Lüdershausen gesorgt. Viele Bürger fragten sich auch bei der Info-Veranstaltung, in wieweit die Gase auch gesundheitsschädlich sein können.

Zeyn hatte im Vorwege der Veranstaltung versucht, die Gemüter mit Hilfe eines fünfseitigen Briefs, der in 220 Haushalten verteilt worden war, zu beruhigen. Darin stellt er das Tesper Unternehmen vor, spricht von Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit, die sein unternehmerisches Handeln prägen und beklagte den Umgang der Lüdershausener Bürger mit dem Gülleskandal.

Obwohl der 35-jährige Jungunternehmer während der Frage- und Antwortstunde immer wieder die Gelegenheit nutzte, sich als Opfer darzustellen, sprach er doch auch eine Entschuldigung aus. "Ich habe tatsächlich etwas falsch gemacht. Für den Zwischenfall und die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldige ich mich", sagte Jens-Peter Zeyn.

Die anwesenden Bürger blieben ruhig und formulierten beharrlich ihre Fragen. Warum würden die Gärsubstrate seit 2007 in den Gülle-Bottichen gelagert, obwohl keine Genehmigung vorliegt? Was beinhaltet das Gärsubstrat? Warum hat die Masse derartig gestunken? Bestand die Gefahr einer möglichen Gesundheitsgefährdung?

Zeyn und seine Experten bemühten sich nach Kräften, Wissenslücken zu schließen. Sie klärten beispielsweise darüber auf, dass im Gärsubstrat keine rohen Schlachtabfälle enthalten sind, dass aber die Zusammensetzung der Emissionen aus den Bottichen nicht bekannt sei. Sie sagten auch, dass die Masse vor allem auf firmeneigenen Feldern als Dünger ausgebracht werden soll.

Bis zu den heißen Sommertagen im Juli war Zeyn nach eigener Aussage nicht darüber informiert, dass eine Zwischenlagerung des Substrats, bevor es landwirtschaftlich verwertet wird, unzulässig ist. Er ging davon aus, dass ein vom Gewerbeaufsichtsamt genehmigtes Gärrestekonzept zugleich ein Freibrief für die Nutzung sei. Jens-Peter Zeyn hatte es gemeinsam mit der Bio En Nord vor Jahren erstellt. Die von Gewerbeaufsichtsamt dargestellte Rechtslage verwirrt den Tesper Unternehmer: "Wir haben es mit einer irritierenden Gesetzgebung auf Bundesebene zu tun."

Christina von Mirbach räumt ein, dass die Regelung zu Verwirrungen führen kann. Von einer rechtlichen Grauzone will sie indes nicht sprechen: "Zwischen der rechtlichen Einstufung eines Materials als Produkt oder als Abfall können Nuancen liegen. Wenn auch die Gärsubstrate im rechtlichen Sinn Abfälle sind, können sie doch zugleich ein hervorragender Dünger sein."

Zwar schwer zu durchblicken und doch eindeutig geregelt, so das Fazit von Mirbachs. Veranlassung zu weiteren Prüfungen sieht sie nicht. Die Zusammensetzung des Substrats wäre bekannt, regelmäßige Kontrollen in der Biogas-Anlage der Bio En Nord seien obligatorisch. Fest hält sie an ihrer Forderung an die Unternehmen, ein umfassendes Konzept zur Zwischenlagerung der Substrate zu erarbeiten.