Eine öffentliche Fläche vor Randalierern und Ruhestörern schützen, das wollte die Stadt mit ihrer Benutzungsordnung für den Kurpark.

Mehrfach hatte es dort vor allem in der Nacht Ärger gegeben, weil manche Mitbürger entweder fremder Leute Eigentum sinnlos zerstörten oder aber allzu heftige Feten den Anwohnern die Nachtruhe raubten.

Seit dem Mai vergangenen Jahres ist es nun im Kurpark offiziell untersagt, andere mehr als nötig zu belästigen und zu behindern. Traurig genug für das Miteinander in dieser Gesellschaft, dass dergleichen in einer eigenen Verordnung verboten und mit Bußgeldern bewehrt sein muss. Die Frage, die sich nach dem jüngsten Hilferuf einiger junger Leute stellt, ist aber eine andere: Ist der kämpferisch anmutende, aber harmlose Sport einiger junger Leute tatsächlich ein Fall für die Kurpark-Verordnung?

Ein einziger Anwohner soll sich dem Vernehmen nach über den Trupp der Jugger beschwert haben. Nicht etwa weil sie randaliert oder zur Nachtzeit zu laut gefeiert hätten, sondern weil sie - einmal in der Woche und am hellichten Nachmittag - ihren Sport für eine Stunde unter freiem Himmel ausgeübt haben.

Wenn man im Rathaus tatsächlich meint, dergleichen gehört auf der Grünfläche an der Uelzener Straße verboten, weil im Kurpark Friedhofsstille herrschen muss, was ist dann mit dem Open-Air-Kino? Und mit der Romantik-Nacht? Da wäre es nur fair, den Juggern wenigstens bei der Suche nach einer geeigneten Ausweichfläche zu helfen.

Ein paar Grünflächen mehr als den Kurpark hat diese Stadt ja noch. Auch solche, die nicht einsam zwischen Gewerbebetrieben und außerdem neben einer Stadtautobahn liegen. Anderenfalls wird eine gute Initiative womöglich kalt abgewürgt.