Verwaltungsgericht drängt Parteien zu einer gütlichen Einigung. Kreis kompromissbereit

Alt Garge. Der Lärm Fußball spielender Kinder auf dem Bolzplatz eines Kinderdorfes im Bleckeder Ortsteil Alt Garge beschäftigte gestern erneut das Lüneburger Verwaltungsgericht. Schon Ende Januar vergangenen Jahres trafen sich der Nachbar des Bolzplatzes, das Albert-Schweitzer-Familienwerk (ASF) als Betreiber des Kinderdorfes und der Landkreis Lüneburg als Baugenehmigungsbehörde vor dem Kadi. Ein Urteil, ob die durch den Kreis erteilte Baugenehmigung für den Platz rechtens ist, gab es nicht. Denn damals trennten sich Nachbar und ASF mit dem Ziel, stattdessen einen außergerichtlichen Kompromiss zu finden (die Rundschau berichtete). Das scheiterte, der nächste Gang vors Gericht folgte.

Doch auch gestern fällte Richter Dr. Hans-Christoffer Beyer kein Urteil. Er setzte jedoch eine Frist bis zum 6. September. Bis dahin muss eine außergerichtliche Einigung stehen. Sollte das nicht der Fall sein, so kündigte er einen Richterspruch an. "Es wird ohne eine weitere mündliche Verhandlung ein Urteil ergehen - zu welchen Lasten und Gunsten auch immer."

Hintergrund des Streites um den Bolzplatz ist, dass der Nachbar sich von dem Lärm auf der nur 30 Meter von seinem Haus entfernten Fußballwiese in seiner Lebensqualität stark eingeschränkt fühlt. "Er ist einer unerträglichen Belastung ausgesetzt", sagte sein Anwalt Ernst Ludwig Nell. Jeden Tag in der Woche und selbst noch am Abend bolzten Kinder und Jugendliche vor dem Schlaf- und Wohnzimmer sowie der Terrasse seines Mandanten. Der habe, wie Nell betonte, nichts gegen spielende Kinder. Und auch nichts gegen Gegröle beim Fußball, wie der Kläger selbst ergänzte. "Aber die Frage ist, ob die Dauerbelastung verträglich ist", sagte er.

Dem hielt ASF-Anwalt Detlef Trise entgegen, dass auf dem Bolzplatz schon gespielt worden sei, bevor der Kläger 1977 nebenan sein Haus gebaut hatte. Das Kinderdorf samt Bolzplatz besteht bereits seit 1969.

Der Landkreis hat vor dem Hintergrund des Streites zwischen Nachbar und ASF in der 2007 nachträglich erteilten Baugenehmigung die Spielzeiten auf dem Bolzplatz ebenso begrenzt wie das Alter der Kinder, die dort Fußball spielen dürfen. Die Altersgrenze liegt bei 14 Jahren. Und genau das ist der Knackpunkt. An ihm scheiden sich die Geister. "Wir waren dicht an einer Einigung", so Anwalt Nell. Sein Kollege Trise sagte: "Erst waren wir uns einig, dann bestand plötzlich neuer Verhandlungsbedarf." Und so beharrt der Nachbar auf einer Altersbegrenzung von 13 Jahren, das ASF auf einer Grenze von 16 Jahren.

Richter Beyer sagte, es gehe eigentlich darum, dafür zu sorgen, dass der Bolzplatz nur von den Heimkindern benutzt werde. Kreis-Justiziar Rolf Ostermann sagte, der Landkreis sei bereit, die Auflagen so zu verändern, wie es ein Kompromiss zwischen Nachbar und ASF verlangen würde. "Wir wollen die Chance noch einmal für eine außergerichtliche Einigung nutzen", sagt Anwalt Nell nach einer Sitzungsunterbrechung.