Eltern tragen Verantwortung gegenüber ihren Kindern. Auch die Eltern, die sich getrennt haben, müssen sich daran beteiligen, ihren Nachkommen eine gute Ausgangsbasis für den Start ins eigene Leben zu verschaffen.

Und zwar nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Weigert sich ein Partner zu zahlen, oder reichen seine Mittel nicht aus, muss der Staat einspringen. Im Landkreis Lüneburg steigt die Zahl derer, die diese Hilfe in Anspruch nehmen müssen, weil sich der ehemalige Partner der Verantwortung entzieht. Die Verletzung der Unterhaltspflicht wird als Straftatbestand in deutschen Gerichten verhandelt und gilt zugleich trotzdem in weiten Teilen der Bevölkerung als Kavaliersdelikt. Deshalb müssen die Jugendämter noch konsequenter vorgehen und die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel, die von der Unterhaltsklage bis zur Zwangsvollstreckung reichen, zum Wohle der Kinder ausschöpfen.