Drei unvereinbare, doch jeweils berechtigte Interessen prallen beim Deichbau im bisher vor dem Hochwasser der Elbe schutzlosen Walmsburg aufeinander.

Die Stadt Bleckede will das Leben und Eigentum ihrer Bürger schützen. Die Klägerin, deren Familie seit dem 17. Jahrhundert in dem Ort lebt, verlangt, entsprechend entschädigt zu werden für verlorenes Land. Und die Natur an der Elbe genießt im Biosphärenreservat den höchsten Schutz in Europa. Da eine außergerichtliche Einigung nicht möglich erscheint, müssen nun die Richter den gordischen Knoten durchschlagen. Den Stein des Weisen zu finden, ist nicht leicht. Den schon laufenden Deichbau mit einem Urteil zu stoppen oder ihn ins Schutzgebiet zu verlegen, wäre nicht angemessen. Bleibt die Höhe der Entschädigung für die Klägerin. Es läuft darauf hinaus, dass letztlich die Richter entscheiden, ob sie zu viel verlangt oder die Stadt Bleckede zu knauserig ist.