Die Bürgerinitiative Amt Neuhaus (BAN) ist mit dem Versuch gescheitert, vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg ein Bürgerbegehren zur Gemeindefusion Amt Neuhaus, Bleckede und Dahlenburg durchzusetzen.

Lüneburg. Die BAN steckte damit die zweite Niederlage ein. Denn zuvor hatte die Gemeinde Amt Neuhaus das Bürgerbegehren für ungültig erklärt. Dagegen klagte die BAN vor dem Verwaltungsgericht (die Rundschau berichtete).

Die Richter der 5. Kammer unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hennig von Alten führten in ihrer Urteilsbegründung gleich mehrere Gründe an, weshalb das Bürgerbegehren unzulässig sei. Die Bürgerinitiative sei weder befugt, im eigenen Namen das Bürgerbegehren einzuleiten, noch sei sie nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung befugt, das Bürgerbegehren durchzuführen, so die Richter.

Überdies könne ein Bürgerbegehren nur zu Gemeindeangelegenheiten initiiert werden, für die auch der Gemeinderat zuständig sei. ,,Die Frage aber, ob die Gemeinde Amt Neuhaus als selbstständige Gemeinde bestehen bleiben soll, ist keine Frage, über die der Gemeinderat als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises abschließend entscheiden kann." Vielmehr könne die Auflösung, Vereinigung oder Neubildung von Gemeinden in Niedersachsen nur durch ein Landesgesetz beschlossen werden.

Die Entscheidung über die Fusion von Neuhaus, Bleckede und Dahlenburg sei dem Gesetzgeber vorbehalten. Die betroffenen Gemeinden seien lediglich vorher anzuhören. Die Selbstständigkeit der Gemeinde Amt Neuhaus sei damit nicht ein zulässiger Gegenstand eines Bürgerbegehrens, wie von der BAN angestrebt. Nach alledem komme es nicht mehr darauf an, ob die erforderliche Anzahl von 466 gültigen Stimmen für ein Bürgerbegehren erreicht worden sei, wie vom Verwaltungsausschuss der Gemeinde bestritten worden war. Die Berufung gegen das Urteil kann vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zugelassen werden.