Lüneburg. Nie seien die Bürger in Amt Neuhaus gefragt worden - weder als die Ortsteile nach der Wende zur Einheitsgemeinde zusammengefasst, noch als die Gemeinde 1994 an Niedersachsen und damit an den Landkreis Lüneburg angeschlossen worden war. "Aber die Bürger haben das Recht, zu entscheiden - so wie auch darüber, ob die Gemeinde sich mit der Samtgemeinde Dahlenburg und der Stadt Bleckede zusammenschließt." Das sagte Klaus Karnatz von der Bürgerinitiative Amt Neuhaus (BAN) gestern vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Er und weitere Mitstreiter von der BAN hatten versucht, ein Bürgerbegehren zur Fusion durchzusetzen, waren aber gescheitert, weil der Verwaltungsausschuss der Gemeinde entschied, dass unter anderem zu wenig gültige Stimmen eingereicht worden seien. Dagegen klagte die BAN.

Gerichtspräsident Hennig von Alten, Vorsitzender Richter der 5. Kammer, vor der die Beweisaufnahme stattfand, stellte in Frage, ob das Bürgerbegehren, das sich gegen den Beschluss des Rates der Gemeinde Amt Neuhaus richtete, die Gemeindefusion in die Wege zu leiten, überhaupt zulässig sei. Von Alten sagte: ,,Das Land Niedersachsen setzt per Gesetz Gebietszusammenschlüsse fest. Ein Rat kann keinen Zusammenschluss beschließen." Dass zu wenig gültige Stimmen zusammengekommen seien, zweifelte er an. ,,Fehlende Adressen der Unterzeichner auf den Stimmzetteln hätte die Gemeinde mit dem Wählerverzeichnis abgleichen können." Karnatz warf der Gemeinde Trickserei vor. "In Amt Neuhaus kennt jeder jeden, sodass fehlende Adressen problemlos beschafft werden können." Ein Urteil war bis Redaktionsschluss noch nicht gefällt.