Bürger aus Amt Neuhaus wollen vor Gericht ein Begehren gegen die Fusion ihrer Gemeinde mit Bleckede und Dahlenburg durchsetzen.

Lüneburg. Vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg versucht eine Bürgerinitiative (BI) aus Amt Neuhaus am Mittwoch, 11. November, auf dem Klageweg ein Bürgerbegehren gegen die Fusion der Gemeinde Amt Neuhaus mit der Stadt Bleckede und der Samtgemeinde Dahlenburg durchzusetzen. Der Gemeinderat Amt Neuhaus hatte im Juni die Fusion beschlossen.

Hintergrund der Fusionspläne ist, die drei Kommunen als Verband zu einer funktionstüchtigen Einheit zusammen zu fassen und Verwaltungsaufwand sowie Personalkosten zu sparen. Doch um diese inhaltlichen Fragen geht es vor Gericht gar nicht. Formalien stehen im Vordergrund.

Die BI hatte aber schon zuvor ein Bürgerbegehren eingeleitet mit der Frage ,,Soll die Gemeinde Amt Neuhaus als selbstständige Gemeinde bestehen bleiben?" Bis zum 14. Mai sammelte die Bürgerinitiative 626 Stimmzettel, auf denen 602 Bürger mit ,,Ja" votierten und 24 mit ,,Nein". Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde erklärte das Bürgerbegehren für unzulässig, weil nur 416 Stimmen gültig gewesen seien. Für ein Bürgerbegehren aber hätten es 466 gültige Stimmen sein müssen.

Gegen diesen Beschluss klagt nun die BI. Sie ist der Auffassung, die Zahl der abgegebenen Stimmen reiche aus, um das Bürgerbegehren einzuleiten. Unklarheiten bei Adressen von Bürgern, die am Begehren teilgenommen hatten, könnten problemlos ausgeräumt werden, so die Argumentation der Fusionsgegner.

Nun müssen die Richter unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hennig von Alten entscheiden, ob die Bürger über die Zukunft im Amt Neuhaus mitbestimmen dürfen.