Je nach Ausgang entscheidet sonst Mädge allein über Folgen

Lüneburg. Der Rat der Hansestadt Lüneburg könnte nach Informationen der Lüneburger Rundschau das Disziplinarverfahren gegen Lüneburgs Ersten Stadtrat Peter Koch an sich heranziehen und damit über mögliche Konsequenzen selbst entscheiden. Tut der Rat das nicht, kann Oberbürgermeister Ulrich Mädge (SPD) bestimmte Entscheidungen eigenständig treffen.

Wie berichtet, hat Mädge Ermittlungsverfahren gegen mehrere Beamte der Stadt eingeleitet. Nach Informationen der Rundschau hat der Landkreis Harburg einen Beamten für die Ermittlungen abgeordnet. Verfahrensführer ist jedoch weiterhin die Hansestadt Lüneburg, also Verwaltungschef Ulrich Mädge. Und laut Deutschem Beamtenbund entscheidet jeweils die Ebene einer Behörde über die Konsequenzen aus einem Disziplinarverfahren, die das Verfahren durchführt.

Mögliche Konsequenzen bei einem festgestellten Dienstvergehen wären: Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung und Entfernung aus dem Dienstverhältnis. "Anders als bei der Bestellung kann der Rat an dieser Stelle außen vor sein", sagte Friedhelm Schäfer, Vorsitzender des Niedersächsischen Beamtenbundes, der Lüneburger Rundschau. Das heißt: Oberbürgermeister Ulrich Mädge hat die Ermittlungen eingeleitet, und über die Konsequenzen aus den Ermittlungen - vorausgesetzt, ein Dienstvergehen liegt überhaupt vor - entscheidet nicht in jeder Konstellation der Rat. Obwohl er oberster Dienstherr des Beamten auf Zeit, Peter Koch, ist.

Nach Informationen der Rundschau muss es für eine Entfernung oder Zurückstufung zu einer Klage kommen, und für die müssen der Verwaltungsausschuss oder der Rat beteiligt werden. Über andere Formen könnte Mädge formal eigenständig entscheiden. Allerdings besteht laut Disziplinargesetz auch die Möglichkeit, dass Verwaltungsausschuss respektive Rat das Verfahren an sich heranziehen - und damit auch über alle möglichen Konsequenzen entscheiden.

Laut Beamtenbund kann ein Oberbürgermeister ein Disziplinarverfahren entweder selbst durchführen oder es an den Landkreis abgeben. Eine Unterrichtungspflicht gegenüber dem Rat leitet sich laut Friedhelm Schäfer zwar nicht aus dem Disziplinarrecht ab, wohl aber aus der Niedersächsischen Gemeindeordnung: die Informationspflicht über wichtige Angelegenheiten. Die Grünen haben gestern Akteneinsicht für alle Unterlagen im Fall Anmietung Pulverweg bei Oberbürgermeister Mädge beantragt.