Immer mehr Kommunen geben sich feste Regeln für den Umgang mit Spenden. Gemeinderäte sorgen so für Transparenz beim Sponsoring.

Amelinghausen/Lüneburg. Immer mehr Kommunen in der Region Lüneburg geben sich feste Regeln für den Umgang mit Spenden. Denn in Zeiten der Krisen und knappen Kassen wird Sponsoring nicht nur für freie Träger, sondern auch für öffentliche Haushalte immer wichtiger.

In den vergangenen Jahren bewegten sich die Städte, Gemeinden und Landkreise bei der Annahme von Spenden und Sponsorengeldern überwiegend in einer Grauzone. Eine verbindliche Regelung, wie mit dem Geld umzugehen ist, gab es nicht.

Im Mai vergangenen Jahr wurde mit dem in der Niedersächsischen Gemeindeordndung (NGO) neu eingeführten Paragraf 83 Absatz 4 erstmalig eine Sponsoring-Regelung in das Kommunalverfassungsrecht aufgenommen. Damit soll der Anschein der Käuflichkeit und Korruption von Bürgermeistern, Landräten und Verwaltungsangestellten wirksam vermieden werden. Denn keine Gemeinde möchte sich vorwerfen lassen, ein Baugebiet aufgrund großzügiger Spenden ausgewiesen zu haben.

Jetzt geht es in den Kommunen an die Umsetzung. So hat der Rat der Samtgemeinde Amelinghausen im März neue Regelungen zur Annahme von Spenden und Schenkungen beschlossen. Kommunale Einrichtungen sowie örtliche Verbände und Vereine werden Dienstag, 25. Mai, um 18 Uhr im Rathaus der Kommune über die neuen Regeln informiert.

Rund 10 000 Euro Spendengeld nahm die Samtgemeinde 2009 entgegen. Es dient den unterschiedlichsten Zwecken: Kinderkrippen, Feuerwehren, Schulen, Umwelt- oder Sozialraumprojekte. Bislang wurden die Spenden üblicherweise von der Samtgemeindeverwaltung quittiert, in einer Tabelle registriert, weiter geleitet und erst nachträglich der Rat informiert. Das läuft jetzt anders, um mehr Transparenz zu erzeugen und Mitarbeiter der Verwaltung vor dem Verdacht der Bestechlichkeit zu schützen.

"Nunmehr entscheidet der Bürgermeister über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen bis zu einer Höhe von 100 Euro", sagt Kämmerer Sven Müller. Bis 2000 Euro liege die Entscheidung beim Verwaltungsausschuss oder dem Samtgemeinderat, darüber hinaus allein beim Rat. "Festgehalten werden der Name des Spenders, die Höhe der Summe und eventuell der Zweck. Erst wenn das Verfahren durchlaufen ist, kann die Spende verwendet werden. Anonym gespendete Geldbeträge nimmt die Gemeinde nicht an. Der Kämmerer rät den Vereinen, jeweils eigene Fördervereine zu gründen. Denn die dürfen Gelde unbekannter Spender an die Gemeinde weiterleiten.

Schwieriger ist es bei anonymen Sachspenden, wie zum Beispiel Lebensmitteln im Wert von 100 Euro für eine Feier. "Kommt eine Eilentscheidung des Rates nicht in Betracht, ist unverzüglich die nachträgliche Entscheidung des Rates oder Verwaltungsausschusses einzuholen", sagt Bernd Schubert vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport. Damit werde dann der geforderten Transparenz Rechnung getragen.

Auch Lüneburg hat vor kurzem Richtlinien zur Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zwecken beschlossen, bestätigt der Sprecher der Stadt, Daniel Steinmeier. Hier gilt wie in den ländlichen Kommunen, dass entweder der Oberbürgermeister oder Dezernate Spenden bis 100 Euro annehmen können. Darüber hinaus beschließen Rat und Verwaltungsausschuss über die Spendenlisten. "Gegebenenfalls kann eine Spende kann auch abgelehnt werden", sagt Steinmeier.