Schwarzenbek. Am Dienstag beginnen an der Grabauer Straße die Bauarbeiten. Wie lange die K17 für Autofahrer gesperrt bleibt.

Einen Kreisverkehr hat die Ortsumgehung schon, jetzt kommt ein zweiter hinzu: Ab Dienstag, 30. Mai, wird die Kreisstraße 17 (Grabauer Straße) zwischen Schwarzenbek und Grabau voll gesperrt. Bis voraussichtlich Ende August entsteht dort ein weiterer Kreisverkehr.

Um 8 Uhr werden am Dienstagmorgen die weiß-roten Sperrgitter aufgestellt: Dann ist ein direktes Pendeln zwischen Schwarzenbek und Grabau zumindest mit dem Auto nicht mehr möglich. Nachdem der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) Anfang Mai dort bereits ein Knickwall verschieben ließ, um Platz für den Kreisverkehr zu schaffen, wird nun der Kreisel selbst in Angriff genommen. Geplant ist, dass Kreisstraße und Kreisel am Donnerstag, 31. August, wieder befahrbar sind.

Schwarzenbek: Ortsumgehung wird 2024 an Kreisel angeschlossen

Anfang Mai wurde als vorbereitende Arbeit bereits ein Knick verschoben: Am 30. Mai beginnen nun die eigentlichen Arbeiten für einen Kreisverkehr an der Grabauer Straße.
Anfang Mai wurde als vorbereitende Arbeit bereits ein Knick verschoben: Am 30. Mai beginnen nun die eigentlichen Arbeiten für einen Kreisverkehr an der Grabauer Straße. © Stefan Huhndorf | Stefan Huhndorf

Der Weiterbau der Ortsumgehung zwischen der Möllner Straße (B207) und der Grabauer Straße ist dann ab Frühjahr 2024 geplant. 2025 soll dann der gesamte Bereich zwischen der B404 und der K17 fertig sein. Betroffen von der Sperrung sind auch die Schulbuslinien von Grabau nach Schwarzenbek: Sie erhalten im Dorf an den Einmündungen Grover Straße, Am Schulhof und Alter Schulweg Wendemöglichkeiten. Dafür wird auf diesen Straßen ein absolutes Halteverbot eingerichtet.

Die Schulbusse fahren dann ebenso wie Autofahrer über Sahms zur B207 und weiter nach Schwarzenbek. Für Radfahrer und Fußgänger wird extra ein abgesicherter Weg an der Baustelle angelegt. Die Gesamtkosten für den Kreisverkehr von rund 915.000 Euro trägt der Bund.