Seit dem 1. Juni 2012 gilt in Deutschland das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das sich in Paragraf 3 den Bioabfällen widmet. Darunter fallen Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle sowie Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushalten und Gaststätten. Das Gesetz, das Anfang 2015 noch einmal konkreter gefasst werden soll, ist Grundlage der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises. Dies sieht eine Anschlusspflicht aller Haushalte vor, erlaubt aber Ausnahmen, sofern die Eigenkompostierung fach- und sachgerecht möglich ist.

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