Als sich 1889 in Paris die "Zweite Internationale", Vorläufer der heutigen Sozialistischen Internationalen, gründete, legten die Teilnehmer in Erinnerung an den "Haymarket Riot" den 1. Mai als "Kampftag der Arbeiterklasse" fest. Drei Jahre zuvor hatte die nordamerikanische Arbeiterbewegung am 1. Mai zu einem mehrtägigen Generalstreik aufgerufen, um den Acht-Stunden-Tag durchzusetzen. Am 3. Mai kam es auf dem Haymarket in Chicago zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, bei denen sieben Polizisten und mehr als dreimal so viele Demonstranten starben.

Ein erster Versuch, den 1. Mai in Deutschland zum gesetzlichen Feiertag zu erklären, scheiterte 1919: Die Konservativen lehnten ab, und den Kommunisten ging das nicht weit genug. Sie wollten auch noch den 9. November als Revolutionsfeiertag. Es waren dann die Nationalsozialisten, die 1933 den 1. Mai zum "Tag der nationalen Arbeit" ausriefen - und am 2. Mai alle Gewerkschaften verboten.

In der Bundesrepublik Deutschland liegt die Feiertagsregelung bei den Ländern. Dennoch ist der 1. Mai überall ein Feiertag, jedoch mit

unterschiedlicher Namensgebung: Im Norden und in Bayern heißt er "Feiertag der Arbeit", in Nordrhein-Westfalen hingegen "Tag des Friedens und der Völkerversöhnung".