Lauenburg. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht: Die untere Denkmalschutzbehörde ist für Maßnahmen der Altstadtbewohner zuständig ist.
Richterspruch
Rolle rückwärts in Sachen Denkmalschutz
Von Elke Richel
Lauenburg. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht: Die untere Denkmalschutzbehörde ist für Maßnahmen der Altstadtbewohner zuständig ist.
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