Lütau(du/er). Lütaus Einwohner haben Klartext geredet: Im März dieses Jahres sprachen sie sich in einem Bürgerentscheid mehrheitlich dafür aus, in ihrer Gemeinde Windkraftanlagen nur bis zu 100 Metern Gesamthöhe zu akzeptieren.

Lütau(du/er). Lütaus Einwohner haben Klartext geredet: Im März dieses Jahres sprachen sie sich in einem Bürgerentscheid mehrheitlich dafür aus, in ihrer Gemeinde Windkraftanlagen nur bis zu 100 Metern Gesamthöhe zu akzeptieren.
Außerdem dürfe der Abstand zu bebautem Gebiet nicht unter 1000 Meter liegen (wir berichteten).

Bei einer Bürgerversammlung, zu der Bürgermeister Ralf Hamann eingeladen hatte, stand das Thema nun erneut auf der Tagesordnung "Wir wollen das Pro und Kontra jetzt nicht mehr diskutieren. Die Gemeindevertretung akzeptiert den Bürgerentscheid", erklärte Hamann.

Tatsächlich nimmt das Thema derzeit jedoch erneut Fahrt auf. Das OVG Schleswig hatte im Januar die Teilfortschreibung der Regionalpläne und damit die Ausweisung von Windkrafteignungsgebieten von 2012 für unwirksam erklärt. Die Landesregierung hatte darauf im Mai für Schleswig-Holstein den Neubau von Windkraftanlagen bis 2017 für unzulässig erklärt: Ein ungezügelter Wildwuchs einer Vielzahl neuer Windparks sollte so verhindert werden.

Mit einem neuen Erlass will Kiel jetzt einen Rahmen definieren, in dem der Windenergieausbau kontrolliert fortgesetzt werden kann. Dazu sollen Kriterien für Ausnahmen vom generellen Baustopp festgelegt werden.

"Damit ist die Energiewende in Schleswig-Holstein gesichert, ohne dass eine unkontrollierte Verspargelung droht", begründete Ministerpräsident Torsten Albig den Kabinettsbeschluss vom 23. Juni. Problem: Im Prinzip sind Gemeinden an die Vorgaben der Regionalpläne gebunden.

"Die Landesregierung will in den Gemeinden mit einem Bürgerentscheid die Ausweisung von Windenergieflächen nur im gegenseitigen Einklang vornehmen": Lauenburgs Bauamtsleiter Reinhard Nieberg, der auch für das Amt Lütau zuständig ist, versuchte aufkommendem Unmut der versammelten Lütauer zu glätten.

Noch diesen Herbst will die Landesregierung mit einer Informationsoffensive in den einzelnen Gemeinden starten. In der Hoffnung, dass auf diesem Wege weitere gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können.