Von Elke Richel

Lauenburg.
Die Sache ist eigentlich einfach: Betroffene vom Hochwasser 2013 erhalten für die Sanierung ihrer Häuser eine Förderung von 80 Prozent, der denkmalpflegerische Mehraufwand wird sogar zu 100 Prozent gefördert. Diesen Mehraufwand gegenüber Arbeiten in Häusern ohne Denkmalschutz hatte der vom Land finanzierte Gutachter Justus Deecke in betroffenen Häusern ermittelt. "In mindestens drei Fällen wurde der Betrag für die denkmalgerechte Sanierung gestrichen", sagt Jörg Sönksen von der Betroffenengemeinschaft Hochwasser. Die Initiative hatte sich deshalb im April unter anderem an den Ministerpräsidenten Torsten Albig, sowie die Ministerin für Denkmalschutz, Anke Spoorendonk, gewandt und um Aufklärung gebeten.

Auch bei Susanna und Wolfgang Bethge wurde der denkmalpflegerische Mehraufwand - immerhin 34 000 Euro - komplett gestrichen. Das Problem: Der Gutachter hatte diesen Betrag zunächst mit 38 000 Euro beziffert, dann aber eine günstigere Variante gefunden und das Gutachten nachgebessert. "Diese Materialien erfüllen den Zweck ebenso und wurden sogar mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises abgestimmt", sagt Susanna Brauer. Doch die zuständige Mitarbeiterin im Innenministerium wollte davon nichts wissen: "Nach dem Antrag wird keine der für die Bemessung des denkmalpflegerischen Mehraufwandes festgelegten Maßnahmen umgesetzt", heißt es in der Begründung. Dass der Gutachter sich später selbst korrigierte, bleibt unberücksichtigt.

"Das ist nicht nachvollziehbar", sagt Jörg Sönksen. Nach drei Monaten hat jetzt auch er Antwort auf das Protestschreiben an die Landesregierung - verfasst von derselben Mitarbeiterin, die die jeweiligen abschlägigen Zuwendungsbescheide erteilt hatte. Im Schreiben geht diese auch auf den Fall von Susanna und Wolfgang Bethge ein. Demnach wird "der denkmalpflegerische Mehraufwand versagt, da die in Abstimmung mit der Obersten Denkmalpflegebehörde festgelegten Ausführungsarten bei der Schadensbeseitigung nicht eindeutig umgesetzt" wurden.

Susanna Bethge versteht die Welt nicht mehr: "Unser Architekt hat eine günstigere Variante der Wandverkleidung gefunden und mit dem vom Land finanzierten Gutachter abgestimmt. Selbst die Denkmalschützer des Kreises haben grünes Licht gegeben. Auch das Land hätte mit dieser Lösung Fördergeld gespart", sagt sie. Um überhaupt von der Förderung des Mehraufwandes zu profitieren, haben die Bethges einen kleinen Teil der Sanierungsarbeiten entsprechend dem ersten Gutachten umgeplant: Mit erhöhten Kosten - auch für das Land. Im Innenministerium ist man zufrieden: "Die Eigentümerin wird nunmehr die höherwertige Ausführungsart umsetzen. Auf dieser Basis wird, vorbehaltlich der Prüfung des Änderungsantrages, eine um den denkmalpflegerischen Mehraufwand erhöhte Förderung erfolgen", heißt es in dem Schreiben aus Kiel.

Jörg Sönksen von der Betroffenengemeinschaft Hochwasser sieht in dieser Auskunft zumindest einen Teilerfolg für die Betroffenen. Nachvollziehbar sei die Antwort trotzdem nicht. "Wenn das Land dem eigenen Gutachter nicht traut und die Denkmalschützer des Landes denen des Kreises nicht, gibt das zu denken", sagt er.

Susanna und Wolfgang Bethge werden sich damit wohl abfinden müssen - ein Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid des Landes ist nicht vorgesehen.