Von Elke Richel

Lauenburg.
Kniehoch hatte im Juni vor zwei Jahren die braune Brühe im Haus von Susanna Anthöfer und Franz Estermann gestanden. Nachdem sich die Elbe wieder in ihr Flussbett zurückgezogen hatte, zögerten die Eheleute nicht lange. Gemeinsam mit einem Freund rissen sie unter anderem den durchweichten Parkettboden raus, klopften die Wände ab und verputzten diese neu. Als der Gutachter Wochen später ins Haus kam, war von den Schäden kaum noch etwas zu sehen.

Trotzdem bezifferte dieser den sogenannten denkmalpflegerischen Mehraufwand mit 6700 Euro - Geld, das Susanna Anthöfer und Franz Estermann komplett erstattet worden wäre, hätten sie sich an die kostspieligen Vorschläge des Sachverständigen gehalten. Aber die nächste Flut kommt bestimmt, waren sie sich einig, und was würden dann Horizontalsperre und Bodenversiegelung nutzen, wenn das Wasser zum Fenster und zur Tür hineinströmt. Die hochwertige Schrankwand ersetzten sie vorsorglich durch ein schlichtes Holzregal.

"Weil wir alle Arbeiten im Haus in Eigenleistung erbracht haben, reichten dafür die 5000 Euro Soforthilfe", sagt Franz Estermann. Nur für die Beseitigung der Unterspülung im Bereich einer Hausmauer hätten sie eine Fachfirma heranziehen müssen - die Statik des Hauses sei gefährdet, habe der Gutachter festgestellt. "Die Rechnung für diese Arbeiten belief sich auf 1368,50 Euro. Nur über diesen geringen Betrag haben wir einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe gestellt und sind davon ausgegangen, dass uns 80 Prozent der Summe erstattet werden", sagt Estermann.

Umso größer die Überraschung - der Antrag wurde von der zuständigen Behörde im Innenministerium abgelehnt. Grund: Weil die Soforthilfe über 5000 Euro mit der Wiederaufbauhilfe verrechnet wird, war diese höher als der beantragte Erstattungsbetrag.

"Wenn ich die Summen höre, die für die Sanierung hochwassergeschädigter Häuser aus öffentlichen Mitteln oder Spendengeldern ausgegeben werden, kann ich diese Entscheidung nicht nachvollziehen", ärgert sich Susanna Anthöfer. Sie geht davon aus, kein Einzelfall zu sein. "Die 5000 Euro Soforthilfe wurden schnell und unbürokratisch ausgezahlt, ohne dass Bedingungen daran geknüpft waren. Alle waren froh darüber, und viele haben so schnell wie möglich begonnen, ihr Haus wieder bewohnbar zu machen", erinnert sie sich.

"Eigenleistungen können nicht anerkannt werden, Materialkäufe und die Leistungen durch Firmen, die Sie durch Rechnungen belegen können, sind natürlich anerkennungsfähig", heißt es im Schreiben des Ministeriums. Dies könnten sie nicht - wollten ja schließlich dafür auch kein Geld. Die Rechnung der Fachfirma hätten sie dagegen eingereicht. "Mehr wollen wir nicht haben, aber offensichtlich fällt uns unsere Bescheidenheit jetzt auf die Füße", sagt Susanna Anthöfer.