Büchen(er). Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz muss auf Haupteisenbahnstrecken außerhalb von Ballungsgebieten ein Lärmaktionsplan erstellt werden, welcher eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorsieht.

Büchen(er). Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz muss auf Haupteisenbahnstrecken außerhalb von Ballungsgebieten ein Lärmaktionsplan erstellt werden, welcher eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorsieht.
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Aus diesem Grund hat das Eisenbahn-Bundesamt am 15. April dieses Jahres mit der ersten Phase begonnen: Alle Bürger haben die Möglichkeit, zu ihrer persönlichen Belastungssituation unter der nachfolgenden Internetadresse Stellung zu nehmen:

Die Gemeinde Büchen lädt für Donnerstag, 21. Mai, um 19 Uhr in den Sitzungssaal des Bürgerhauses zu einer Informationsveranstaltung alle betroffenen Büchener Bürgerinnen und Bürger ein.