Lauenburg
(prz).
Nur noch ein Kühlschrank, kein einziges Einzelbett und nur wenige Kleiderschränke stehen für die Kunden des Sozialkaufhauses bereit. "Wir brauchen Nachschub in allen Bereichen unseres Sortimentes, vor allem Möbel, Elektrogeräte und Lampen", sagt die Betriebsleiterin Nicole Heins.

Das Kaufhaus ist auf Sachspenden angewiesen. Die Arbeiterwohlfahrt bittet daher, zu helfen, damit Bedürftigen geholfen werden kann. Wer wenig Einkommen hat, kann das Angebot nutzen und sich für sehr kleines Geld einrichten und einkleiden.

Zwar erhält das Sozialkaufhaus viele Spenden, nun ist aber eine Lücke entstanden. "Wir haben in der letzten Woche im Auftrag des Sozialamtes zwei Wohnungen für Flüchtlinge komplett eingerichtet. Eine weitere Wohnung statten wir noch für die Flüchtlinge aus", berichtet Nicole Heins. Die Arbeiterwohlfahrt unterstützt die Flüchtlinge außerdem mit einem Gutschein über 15 Euro für den Kauf von Bekleidung und Spielsachen für Kinder, denn sie haben kaum etwas, wenn sie hier ankommen.

Auch für die anderen bedürftigen Kunden des Sozialkaufhauses soll genügend Ware zur Verfügung stehen. Wer einen Nachlass übernimmt, einen Haushalt auflöst oder sich von Kleidung, Haushaltsgegenständen und Möbeln wegen einer Neuanschaffung trennt, wird gebeten, die alten "Schätze" zu spenden. Voraussetzung ist, dass alles gut erhalten, sauber und modern ist. Die Mitarbeiter des Sozialkaufhauses holen die Spenden ab, sehen sich vorher aber alles an. Dafür kann unter der Telefonnummer (041 53) 55 97 56 ein Termin vereinbart werden. Bekleidung können die Spender auch in die roten Altkleiderbehälter der Awo werfen. Sie befinden sich in Lauenburg am Fürstengarten 29, an der Reeperbahn 35, am Büchener Weg 8 a und am Birnenweg 2. In Büchen befindet sich der Container am Zollweg 2.

Das Sozialkaufhaus in Lauenburg gibt es seit zehn Jahren. Derzeit nutzen 210 Kunden das Angebot. Es sind Menschen, die sehr wenig verdienen. Wer dort einkaufen möchte, muss nachweisen, dass er niedrige Einkünfte hat, beispielsweise mit dem Renten- oder Arbeitslosengeldbescheid. Arm ist, wer als Alleinverdiener nur 1000 Euro bekommt. Paare sind bedürftig, wenn sie nur 1500 Euro im Monat zur Verfügung haben.