Von Elke Richel

Lauenburg.
Dass sie so schnell wieder Teig für sieben Torten rühren würde, hatte Yvonne Langrock vor ein paar Tagen noch nicht geglaubt. Doch am Donnerstag kam die ersehnte Nachricht der unteren Bauaufsichtsbehörde in Ratzeburg: Von sofort an dürfen Karsten Neugebauer und Yvonne Langrock ihre Schifferbörse an der Elbstraße 82 wieder öffnen. Wie berichtet, war nach der monatelangen Beseitigung der Hochwasserschäden dann noch eine Hauswand des Fachwerkhauses eingestürzt. Das Gebäude musste daraufhin gesperrt werden. Die beiden Restaurant-Pächter hoffen, dass nun ihre über 15 Monate andauernde Pechsträhne ein Ende hat.

Denn es gibt noch eine gute Nachricht: Bald wird es im Restaurant auch wieder warme Speisen geben. Die alte Küche hatte infolge des Hochwassers und der langen Bauzeit nur noch Schrottwert - die Ersparnisse der Pächter waren durch die fehlenden Einnahmen aber komplett aufgebraucht. "Wir sind der Diakonie und dem Spendenbeirat der Stadt überaus dankbar. Man hat uns versprochen, dass man uns bei der Anschaffung der neuen Küche hilft. Schon in zwei Wochen könnten die Geräte angeliefert werden", sprudelt es aus Karsten Neugebauer heraus. Bis dahin wird es für die Gäste der Schifferbörse von sofort an zumindest hausgemachte Kuchen und Torten geben.

Auch wenn es ganz nach einem Happy End aussieht, hat die Geschichte noch einen Haken: Die Wohnung über der Gaststätte bleibt weiter gesperrt. Die Bauaufsicht kann die Akte "Elbstraße 82" noch nicht schließen. "Es wurde vom Eigentümer ohne Baugenehmigung und denkmalrechtliche Genehmigung über die notwendigen Sicherungsmaßnahmen hinaus weitergearbeitet", sagt der Sprecher der Kreisverwaltung, Karsten Steffen. "Die zweite Ständereihe und die Grundschwelle wurden erneuert. Diese Arbeiten wurden zum Teil nicht denkmalgerecht und ohne denkmalrechtliche und bauaufsichtliche Genehmigung ausgeführt", heißt es in einem Schreiben, das unserer Zeitung vorliegt.

Schwerwiegender dürften allerdings die Gründe sein, weshalb die Wohnung noch nicht freigegeben werden kann: "Die bisher freiliegenden Holzquerschnitte sind zum Großteil feuchtebelastet und in ihrem statischen Querschnitt und damit in ihrer Tragfähigkeit reduziert", schreibt Prüfstatiker Dr. Frank Neumann in einer Stellungnahme. Am Mittwoch ist dem Eigentümer des Gebäudes von der Aufsichtsbehörde eine schriftliche Baueinstellungsverfügung übersandt worden. "Jetzt ist ein entsprechender Bauantrag zu stellen. Erst nach Erteilung der notwendigen Baugenehmigung und denkmalrechtlichen Genehmigung dürfen die Bauarbeiten weitergeführt werden", sagt Kasten Steffen auf Anfrage unserer Zeitung.

Yvonne Langrock und Karsten Neugebauer sind trotzdem überglücklich über die neue Entwicklung und voller Optimismus: "Der Statiker hat festgestellt, dass unsere Schifferbörse gut abgesichert ist. Wir rechnen nicht mit weiteren Hiobsbotschaften, sondern starten jetzt wieder richtig durch."

"Es wurde vom Eigentümer ohne Baugenehmigung weitergearbeitet" Karsten Steffen, Sprecher der Kreisverwaltung