Infoveranstaltung am 25. Februar in der Osterwold-Halle

Umweltminister Robert Habeck kommt am Mittwoch, 25. Februar, erneut nach Lauenburg, um mit Stadtvertretern und Bürgern über den Hochwasserschutz zu diskutieren. Bei der öffentlichen Veranstaltung geht es um den aktuellen Stand der Planungen. "Als Habeck am 2. Oktober bei uns war, haben wir verabredet, dass er Ende Februar wiederkommt", sagt Reinhard Nieberg, Leiter des Stadtentwicklungsamtes.

Diesmal wird es besonders um die Zeitplanung gehen. Denn wie berichtet hatte der Lauenburger Wasser- und Bodenverband am 14. Januar einen Zuwendungsbescheid des Landes über insgesamt 240 000 Euro erhalten. Damit können nun Arbeiten für den Hochwasserschutz in Auftrag gegeben werden.

Auch die Bodenuntersuchungen werden in den nächsten Monaten vorgenommen. Die Stadt hat die Fachfirmen GeoC GmbH aus Kiel und IGB aus Hamburg damit beauftragt. Mehr als 40 Eigentümer haben sich bereiterklärt, auf ihren Grundstücken geologische Untersuchungen vornehmen zu lassen, teilt die Betroffenengemeinschaft Hochwasser mit. Nicht auf allen 40 Grundstücken müssen jedoch Untersuchungen vorgenommen werden, so Nieberg.

Mit einem Teil der 240 000 Euro aus Kiel sollen zwei Schutzvarianten für die Elbufer-Promenade konkretisiert werden: die von Lauenburg favorisierte Variante mit einer tiefgründigen Spundwand und eine Alternative ohne Spundwand. Noch in diesem Jahr soll ein Auftrag für die ersten Baumaßnahmen erteilt werden - der Einbau von Bodenhülsen auf dem Lösch- und Ladeplatz, in die später teilstationäre Hochwasserschutzelemente eingesetzt werden können. Und die Stadt hat die hochwassergerechte Sanierung der Kanalisation in der Altstadt europaweit ausgeschrieben. Ein Ingenieurbüro, das diese Arbeiten begleiten soll, wird noch gesucht.

Die Veranstaltung mit Robert Habeck beginnt um 15 Uhr in der Heinrich-Osterwold-Halle, Elbstraße 145a. Auch Vertreter des Planungsbüros Melchior & Wittpohl, das die Bürgerbeteiligung begleitet hatte, sind dabei. Wer Fragen an den Umweltminister hat, kann sie der Betroffenengemeinschaft Hochwasser bis zum 23. Februar zukommen lassen.