Altes Zollhaus: Gerd Poltz improvisiert privaten Flutschutz - Denkmalschützer fordern Rückbau

Am Alten Zollhaus an der Elbstraße 26 hing einst ein Schild mit einer aufgemalten abgeschlagenen Hand und der Inschrift "Wer sich an diesem Orte haut, sticht oder schlägt, soll seyn mit dieser Strafe belegt." Diese Zeiten sind zum Glück vorbei, was die Bewohner des Hauses allerdings nicht vor einem sprichwörtlichen "Hauen und Stechen" bewahrt. Es geht um eine Lücke in der Mauer zur Elbuferpromenade, die Gerd Poltz nach dem Hochwasser im vergangenen Jahr mit etwa 30 Ziegelsteinen verschließen ließ - ein Dorn im Auge der unteren Denkmalschutzbehörde.

Seit dem Jahre 2000 wohnen Ulrike Werth und Gerd Poltz in ihrer hübschen Eigentumswohnung im Alten Zollhaus. Vor dem Wohnzimmerfenster fließt die Elbe vorbei - ein idyllischer Anblick, solange der Fluss in seinem Bett bleibt. Doch wenn das Wasser steigt, schauen die Bewohner des Hauses voller Angst auf eben jene Lücke in der Mauer zur Elbe hin. "Wir haben immer versucht, diese mit Sandsäcken abzudichten, aber die hielten dem Druck nicht stand und so suchte sich das Wasser eben den Weg durch diese niedrigste Stelle der Mauer", erzählt Gerd Poltz, der schließlich die Idee hatte, einen Höhenausgleich zur Mauer des Nachbargebäudes zu schaffen. "Nie im Leben hätte ich gedacht, dass uns dieses kleine Mauerstück Ärger mit der Denkmalschutzbehörde einbringen würde", sagt er und hält seinen Regenschirm als Maß an: Der "Stein des Anstoßes" ist gerade mal halb so hoch. Auch Ulrike Werth ist fassungslos: "Das ist reine Behördenwillkür. Wir versuchen nur, soweit es in unserer Macht steht, uns einigermaßen vor weiteren Hochwasserschäden zu schützen."

Tatsächlich hat das besagte Mauerstück bereits ein Aktenzeichen bei der unteren Denkmalschutzbehörde in Ratzeburg. Auch eine schriftliche Stellungnahme liegt inzwischen vor. "Die nun erfolgte, nicht genehmigte Aufmauerung bis auf die Höhe des einzelnen Graniteckquaders führt dazu, dass die Einzellage optisch aufgehoben wird und die Fassade des Zollhofes in den elbseitigen Mauern verschwindet", heißt es in dem Behördenschreiben und weiter: "Die Traufgassen neben den Gebäuden sind typische Elemente des Denkmalbereiches. Das Schließen dieser schmalen Bereiche zwischen der Bebauung führt nicht nur zu einer Veränderung des Erscheinungsbildes insgesamt, sondern negiert auch deren historische Funktion als Brandgasse."

Von einer "Einzellage" des Gebäudes kann allerdings schon lange keine Rede mehr sein. Zwar gab es an der umstrittenen Stelle früher eine solche Gasse, aber die ist inzwischen durch eine verklinkerte Mauer geschlossen worden - zu einem "nach Aktenlage nicht nachvollziehbaren Zeitpunkt", wie es im Schreiben der Denkmalschutzbehörde heißt. Trotzdem sei durch die Mauererhöhung der "städtebauliche und historische Denkmalwert des Einzeldenkmals nicht hinnehmbar gefährdet".

Ulrike Werth und Gerd Poltz sind nun aufgefordert, das Mauerstück zurückzubauen. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, werde der Rückbau "kostenpflichtig auf dem ordnungsrechtlichen Zwangswege betrieben". Hinnehmen wollen die Bewohner des Alten Zollhauses diese Verfügung aber nicht. Sie nutzen ihre Einspruchsfrist bis Ende Januar, um die aus ihrer Sicht nicht berechtigten Argumente der Denkmalschutzbehörde zu entkräften. Ob sie damit durchkommen, scheint allerdings fraglich. Die Denkmalschützer warnen in ihrer Stellungnahme: "Im Übrigen würde durch die Genehmigung der Mauererhöhung ein Präzedenzfall geschaffen."