Sprechstunde: Bei Harald Hofmann geht es jetzt oft um Mütterrente und Rente ab 63

Harald Hofmann hat vier Jahrzehnte bei der DAK gearbeitet und war 20 Jahre ehrenamtlicher Richter am Landessozialgericht in Hamburg - mit Versicherungsfragen kennt der 61-Jährige sich aus. Ein Wissen, das auch Lauenburgern zugutekommt: Einmal im Monat bietet Hofmann im Schloss eine Rentensprechstunde an. Er hilft bei der Kontenklärung, bei Anträgen und Widersprüchen. Zwei Themen brennen den Ratsuchenden zurzeit besonders auf den Nägeln, erzählt er - die Mütterrente und die abschlagsfreie Rente ab 63.

Kein Wunder: Beide gehören zum neuen Rentenpaket der Bundesregierung, das erst am 1. Juli in Kraft trat. "Das hat viele Ratsuchende in meine Sprechstunde geführt, ich habe sogar einen Extratag zur Mütterrente angeboten", sagt der Versichertenberater. Viele ältere Frauen wollten wissen, ob die Mütterrente für sie infrage kommt. Danach werden einer Mutter, die vor 1992 drei Kinder geboren hat, sechs statt wie bisher drei Jahre Erziehungszeit angerechnet. Hofmann: "Auch wer gar keine Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält damit eine Rente von 154 Euro im Monat." Bei zwei Kindern könne die Frau mit einer Nachzahlung von 1020 Euro noch eine Rente von 106 Euro erreichen, bei einem Kind und einer Nachzahlung von 3061 Euro eine Rente von 63 Euro, rechnet Hofmann vor. Auch das lohne sich noch für eine 65- bis 70-Jährige: Immerhin kommen die Deutschen im Durchschnitt 17 Jahre lang in den Genuss ihrer Rente.

Für die Mütterrente muss allerdings ein Antrag gestellt werden - wenn bisher noch kein Rentenanspruch besteht. Die Frist dafür lief im Oktober aus, wer später kommt, erhält die Mütterrente erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Auch Männer können die Erziehungszeiten nachträglich anrechnen lassen, allerdings kommt das kaum vor. Umgekehrt ist es bei der Rente ab 63. "Es sind meist Männer, die 45 Jahre gearbeitet haben", sagt Harald Hofmann. Auch Zeiten, in denen Arbeitslosengeld (nicht aber Arbeitslosenhilfe) bezogen wurden, zählen nun mit. Kommen 45 Jahre zusammen, dann wird die Rente ab 63 abschlagsfrei gezahlt. Das ist wichtig, denn für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme fällt die Rente sonst um 0,3 Prozent niedriger aus.

Allerdings steigt die Altersgrenze für diese Gruppe schrittweise auf 65 Jahre. "Das würde sonst einfach zu viel Geld kosten", sagt Harald Hofmann. Die Rücklagen der Rentenversicherung sind zwar hoch - zurzeit 34 Milliarden Euro - doch die Neuerungen des Rentenpakets werden sie in den kommenden Jahren aufzehren. Und die Bundesregierung hat für 2015 eine Senkung der Rentenbeiträge für Beschäftigte und Arbeitgeber von 0,2 Prozent versprochen. "Das ist aber Peanuts", meint der Berater.

Auch von Schreckensszenarien, wonach ein durchschnittlicher Verdiener nach lebenslanger Arbeit nur Rente auf Sozialhilfeniveau bekommen wird, hält er nichts. "So jemand wird künftig immer noch 1200 bis 1300 Euro haben", sagt Hofmann. Schlechter sieht es allerdings für Geringverdiener aus, mahnt er zur frühzeitigen privaten Vorsorge. Sie haben deutlich weniger als den durchschnittlichen Bruttoverdienst - 2014 beträgt er 34 857 Euro.

Und noch ein Rat von Harald Hofmann: Nach dem Tod eines Partners werden Rentner manchmal steuerpflichtig, denn sie erhalten zusätzlich zur eigenen die Hinterbliebenenrente. "Das wissen viele nicht. Und wer keine Steuererklärung abgibt, muss nachzahlen." 1266 Euro Rente sind in diesem Jahr steuerfrei, dieser Betrag sinkt bis 2040 auf 0. Ab dann müssen alle Renten besteuert werden.