Prozess: 33-Jähriger soll sich an einem achtjährigen Mädchen vergangen haben

Gisela W. (Namen geändert) ist 56 Jahre alt, ihr Verlobter Bernhard K. 23 Jahre jünger - na und? Beziehungen zwischen Mann und Frau sind Privatsache, gehen niemand etwas an. Doch in diesem Fall hatte die ungleiche Beziehung einen hässlichen Beigeschmack. Der junge Mann fand nicht nur seine ältere Verlobte attraktiv, sondern auch deren achtjährige Enkelin Mirjam. Doch es blieb nicht bei harmlosen Streicheleinheiten: Der Staatsanwalt warf dem Lauenburger Bernhard K. gestern vor dem Landgericht Lübeck schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes vor.

Darüber ging die Verbindung in die Brüche. Frau W. warf ihren Verlobten aus der gemeinsamen Wohnung, wegen "dieser Sache" wolle sie ihn nicht heiraten, sagte sie gestern als Zeugin. So galt sie für das Gericht nicht mehr als nahe Verwandte und konnte die Zeugenaussage nicht mehr verweigern - was sie wahrscheinlich gern getan hätte.

Mirjam war während der Osterferien 2013 zu Gast bei ihrer Oma. Auch den Verlobten mochte das Mädchen gern. Sie ging mit "Berni" spazieren, man kaufte zusammen ein und saß gemeinsam vor dem Fernseher. Eines Tages betrat Gisela W. das Schlafzimmer und sah ihre Enkelin mit heruntergezogenem Slip auf dem Bett liegen. Ihr Verlobter schloss gerade den Reißverschluss seiner Hose. Mirjams Vater holte das Kind sofort ab und zeigte K. wegen Kindesmissbrauchs an.

Vor Gericht verweigerte der Angeklagte zunächst die Aussage. Damit schien eine Zeugenvernehmung des Missbrauchsopfers unausweichlich. Der Verteidiger bat seinen Mandanten zu einem Vier-Augen-Gespräch. Dabei müssen sehr deutliche Worte gefallen sein - plötzlich war K. bereit zur Aussage.

Die Initiative sei von dem Kind ausgegangen, so der Angeklagte. Mirjam habe ihn bedrängt, sie zu duschen und zu massieren, danach sei noch mehr passiert. Der arme Tölpel als Opfer einer allzu frühreifen Lolita? Die Vorsitzende Richterin Helga von Lukowicz ließ sich diesen Bären nicht aufbinden.

Knallhart ging sie mit ihren Fragen alle Spielarten der Sexualität durch. Küsse auf den Mund? Ja, flüsterte der Angeklagte kaum hörbar. Der kaum mittelgroße Mann schien auf seinem Stuhl noch tiefer zu schrumpfen. Streicheleien im Intimbereich? Auch das. Die Scheide des Opfers mit dem Penis berührt? Ja, leider. In das Kind eingedrungen? Nein, nein, ganz bestimmt nicht.

Mirjam wurde kurz nach dem Vorfall von einer Kriminalbeamtin vernommen. Das Gericht sah sich gestern die DVD mit der Aussage des Kindes an. Darauf gab es keine Hinweise, dass es zwischen dem Angeklagten und seinem Opfer auch zum Geschlechtsverkehr gekommen ist. Damit besteht für Bernhard K. die Chance, dass das Gericht den Missbrauch als "minder schweren Fall" betrachtet und er mit einer Bewährungsstrafe davonkommt.

Der Prozess wird am 19. November fortgesetzt.