Haftstrafen für zwei junge Geesthachter - Florian D. muss in eine Entzugsklinik

Fünf Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe für Florian D. (22), drei Jahre und sechs Monate für seinen 27-jährigen Komplizen Marco E. (Namen geändert) - mit diesem Urteil erhielten die beiden Geesthachter die Quittung für einen bewaffneten Raubüberfall im März dieses Jahres auf die Aral-Tankstelle an der Hamburger Straße in Lauenburg. Beide wurden wegen räuberischer Erpressung verurteilt, Florian D. zusätzlich wegen gefährlicher Körperverletzung. Er hatte der Kassiererin den Griff eines Schreckschuss-Revolvers auf den Kopf geschlagen, die 48-Jährige erlitt eine stark blutende Platzwunde.

Die Kassiererin hatte sich von der vorgehaltenen Waffe nicht einschüchtern lassen und die Herausgabe des Geldes verweigert. Daraufhin erhielt sie den Schlag auf den Kopf, der Räuber riss die Schublade samt Inhalt aus der Kasse und sprang in den Fluchtwagen, mit dem Marco E. vor der Tankstelle wartete.

Das Motiv für den Überfall waren hohe Drogenschulden. Für Florian D. schrieb das Gericht die Einweisung in eine Entzugsklinik in das Urteil. Beide Täter nahmen Kokain und standen bei ihrem Händler hoch in der Kreide. "Der Dealer hatte gedroht, mir einen Finger abzuschneiden", sagte Florian D. Die Vorsitzende Richterin Helga von Lukowicz interessierte sich für den Namen des Händlers, doch die Angeklagten rückten ihn nicht heraus. "In der Szene sieht man es nicht gern, wenn jemand bei der Polizei oder vor Gericht allzu viel plaudert, so etwas kann schlimme Folgen haben", so Florian D.

Die Beute des Überfalls hätte für die Bezahlung der Drogenschulden kaum gereicht. Die beiden Männer hatten mit mindestens 5000 Euro gerechnet, in der Kasse lagen aber nur rund 680 Euro. Auch über diesen Betrag konnten sich die Räuber nicht lange freuen, sie wurden am Tag nach dem Überfall festgenommen.

Das Gericht hatte schon vor zwei Monaten gegen die beiden Täter verhandelt. Das Verfahren wurde zunächst ausgesetzt, Florian D. sollte wegen seiner hochgradigen Drogensucht auf seine Schuldfähigkeit untersucht werden. Der Gutachter konnte bei ihm jedoch keine eingeschränkte Schuldfähigkeit feststellen.