Schiedsmann Karl-Otto Lange vermittelt bei Privatkonflikten

Nur selten gibt es beim Nachbarschaftsstreit Gewinner. Eine Ausnahme bildet höchstens Hausfrau Regina Zindler, die in der TV-Show "Richterin Barbara Salesch" ihren Nachbarn verklagt hatte, weil dessen Knallerbsenstrauch ihren Maschendrahtzaun beschädigt hatte. Entertainer Stefan Raab schrieb daraufhin den Hit "Maschendrahtzaun", der auch Regina Zindler etwas Wohlstand gebracht haben soll.

Die Wirklichkeit sieht anders aus: 400 000 Nachbarschaftsstreitigkeiten landen in Deutschland jährlich vor Gericht, und das kann teuer werden. Bevor es so weit kommt, lohnt sich der Gang zum Schiedsmann. In Schleswig Holstein ist das bei Privatverfahren wie Beleidigung oder leichter Körperverletzung sogar verpflichtend.

Schiedsmann Karl-Otto Lange vermittelt in Lauenburg seit neun Jahren in Nachbarschaftsstreitigkeiten, Familienkonflikten und zwischen streitenden Vertragspartnern. "Die Gespräche führe ich stets im Magistratssaal des Schlosses. Meist gibt es für den aktuellen Streit nämlich einen lange zurückliegenden Grund. Der Blick über die Elbe erweitert oft schon den Horizont", weiß er aus seiner langen Erfahrung. So richtig aus dem "Nähkästen" plaudert Lange allerdings nicht und das aus gutem Grund: "Alle verhandelten Fälle werden von mir streng vertraulich behandelt", versichert er. Fällt der Schiedsmann nach durchschnittlich fünf Gesprächsstunden einen Schlichterspruch, ist dieser für die jeweiligen Kontrahenten verbindlich und 30 Jahre lang vollstreckbar. Lange nennt einen entscheidenden Vorteil dieser außergerichtlichen Einigung: "Im Gegensatz zu einem Urteil gibt es nach einem Vermittlungsverfahren bei mir keinen Verlierer, und die jeweiligen Streitparteien können ihr Gesicht wahren" so seine Erfahrung.

Ganz umsonst ist das Schiedsverfahren jedoch nicht. Der Antragsteller muss eine Gebühr von 60 Euro bezahlen, die Hälfte davon erhält die Stadt, der Rest wird für Auslagen wie Porto und ähnliches verwandt. Paradox: Prozesskostenhilfe wie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen gibt es für Menschen mit geringem Einkommen nicht. "Auch Hartz-IV-Empfänger müssen die Gebühr bezahlen. Doch dazu sind sie meist nicht in der Lage. Hier muss dringend etwas geändert werden", sagt Lange.

Die Antragstellung auf ein Schiedsverfahren beginnt mit einem Anruf bei Karl-Otto Lange unter (0 41 53) 58 20 82. Für die andere Streitpartei ist die Teilnahme am Schlichtungsverfahren Pflicht und das Schlichtungsergebnis für beide Parteien bindend.