Stadtvertretung: Debatte um Einwohnerfragestunde - Rechtlich möglich sind viele Modelle

Welche Beschlüsse fassen Lauenburgs Politiker während ihrer Sitzungen? Abhängig von der Tagesordnung zieht diese Frage mal mehr, mal weniger Bürger auf die Besucherplätze. Doch dem Interesse folgt oft Ärger: Beschlussvorlagen werden auf der Webseite der Stadt mitunter in letzter Minute oder überhaupt nicht veröffentlicht. Wer nun auf eine Erläuterung der Tagesordnungspunkte hofft, wird meist ebenso enttäuscht. Vielfach werden die Themen ohne jegliche Debatte zur Abstimmung gebracht. Deshalb der von Bürgern mehrfach geäußerte Wunsch: Können Fragen der Einwohner nicht vor jedem Tagesordnungspunkt oder wenigstens am Schluss der Sitzung zugelassen werden?

In der letzten Beratung des Bau- und Planungsausschusses vor der Sommerpause wagte Altstadtbewohner Ferdinand Soethe einen weiteren Vorstoß in dieser Sache. "Die Einwohnerfragestunde am Anfang der Sitzung ist eine Vorschrift aus der Gemeindeordnung", hielt ihm Bürgervorsteher Bernd Dittmer (SPD) entgegen. Damit irrte er allerdings. Ein Blick in die Rechtsvorschrift zeigt: Schleswig-Holstein hat - übrigens als einziges Bundesland - die Einwohnerfragestunde als festen Bestandteil einer Sitzung der Gemeindevertretung festgeschrieben. Für Sitzungen der Fachausschüsse gilt diese Vorschrift nicht.

Geschäftsordnung regelt Details zur Einwohnerfragestunde

Weitere Einzelheiten zur Einwohnerfragestunde regelt die Geschäftsordnung der Gemeinde. "Die Stadt kann demnach selbst festlegen, wann die Einwohnerfragestunde in der Sitzung angesetzt wird", bestätigt auch Thomas Giebeler, Sprecher des Kieler Innenministeriums auf Anfrage unserer Zeitung. Die Stadt Quickborn zum Beispiel gibt Bürgern am Anfang der Sitzung die Möglichkeit, allgemeine Fragen zu stellen und vor jedem Tagesordnungspunkt noch einmal zum jeweiligen Sachverhalt. Die kleine Gemeinde Alveslohe hält dagegen die Einwohnerfragestunde in zwei Teilen ab, um den Bürgern am Anfang und am Schluss die Möglichkeit dazu zu geben. "Fragestunden können entweder vor Beginn oder am Schluss öffentlicher Sitzungen stattfinden", empfiehlt die Friedrich-Ebert-Stiftung in der "Wegbeschreibung für die kommunale Praxis"

Auch in der Lauenburger Politik wird das Thema bereits diskutiert. "Es sollte zusätzlich zur bisherigen Einwohnerfragestunde die Möglichkeit geben werden, vor der Beratung zu jedem Tagesordnungspunkt Fragen zu stellen", sagt Niclas Fischer, Fraktionsvorsitzender der LWG. In der SPD-Fraktion werde das Thema unterschiedlich bewertet, sagt deren Vorsitzender Martin Scharnweber. Seine persönliche Auffassung: "Wenn Fragen zu den einzelnen Themen am Ende der Sitzung möglich wären, würde sicher manches Unverständnis ausgeräumt und die Sitzungen transparenter." Die Grünen sind sich in ihrer Einschätzung einig: "Die Geschäftsordnung der Stadt Quickborn ist vorbildlich. Es wird Zeit, einen Antrag zur Änderung der Lauenburger Geschäftsordnung zu stellen, um einen echten Dialog und eine Willensbildung unter Beteiligung der betroffenen Bürger herbeizuführen", meint Fraktionsvorsitzende Katharina Bunzel. CDU-Fraktionsvorsitzender Markus Matthießen war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Bei Bürgervorsteher Bernd Dittmer haben wir ebenfalls noch einmal nachgefragt: Er hält eine Neuregelung zur Einwohnerfragestunde im Rahmen der Geschäftsordnung inzwischen auch nicht mehr für grundsätzlich ausgeschlossen.