Fluthilfebüro: Erfahrungen nach den ersten 100 Tagen Beratungstätigkeit

Es klingt paradox: Obwohl die Flut vor knapp einem Jahr in vielen Häusern der Altstadt verheerende Spuren hinterlassen hat, haben bisher vergleichsweise wenige der geschädigten Eigentümer einen Antrag auf Aufbauhilfe von Bund und Ländern gestellt. "Wir wissen von 128 Betroffenen, davon haben sich aber erst 38 überhaupt gemeldet, um ihre Ansprüche geltend zu machen", sagt der Chef des Awo-Ortsvereins, Uwe Frensel. Er koordiniert die Arbeit des Fluthilfebüros, das seit nunmehr 100 Tagen in der Elbstraße 52 Anlaufstelle für Flutopfer ist.

Die Mitarbeiter Angela Poepping, Winfried de Boer und Jörg Sönksen erfahren während ihrer Beratungszeiten im Fluthilfebüro aus erster Hand, was viele der Betroffenen davon abhält, einen Antrag auf Hilfe zu stellen. Ihr Chef Uwe Frensel bringt es auf den Punkt: "Zum einen ist es zurzeit schwierig, drei Angebote von Fachfirmen beizulegen, die gewillt sind, die Arbeiten zu übernehmen. Zum anderen können viele der Betroffenen unmöglich den Eigenanteil von 20 Prozent der Kosten aufbringen." An dieser Stelle müsse dringend nachgebessert werden.

Das ist offensichtlich kein Lauenburger Phänomen. Im März stelle die Fraktion der Linken eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Wörtlich heißt es darin: "Es wird vermutet, dass Antragsteller ohne Versicherungsschutz Probleme haben, ihren 20-prozentigen Eigenanteil u erbringen. Die Antwort der Bundesregierung ist in diesem Punkt eindeutig: Demnach solle die bestehende Regelung "die Bereitschaft, verstärkt Versicherungen abzuschließen nachhaltig fördern". Nachbesserungen am bestehenden Regelwerk seien nicht erforderlich. "Es muss aber noch andere Gründe geben, warum die Mittel in so geringem Umfang abgerufen werden. Wir würden gern erfahren, warum Betroffene das ihnen zustehende Geld nicht beantragen. Sie sollten Kontakt mit uns aufnehmen", wünscht sich Frensel.

Die Vergangenheit hat übrigens gezeigt, dass es durchaus Sinn macht, wenn sich Verantwortliche vor Ort für die Korrektur bestehender Regelungen einsetzen - wenn auch in diesem Fall auf Länderebene. Ursprünglich hatte das Land Schleswig Holstein nämlich festgelegt, dass die Frist zur Antragstellung auf Aufbauhilfe am 30. Juni dieses Jahres endet. "Die Stadt und die Mitarbeiter des Fluthilfebüros hatten auf allen Ebenen immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Frist unmöglich zu halten ist." Mit Erfolg: Wie bereits berichtet, wurde die Frist daraufhin bis zum 31. März nächsten Jahres verlängert.

Neben Gesprächen mögliche Gründe, warum Anträge bisher nicht gestellt wurden, wünscht sich Frensel auch Rückmeldungen über die Beratung an sich "Nur so können wir unsere Arbeit weiter verbessern" ermutigt er auch zu Kritik. Kontakt kann übrigens auch online aufgenommen werden unter www.fluthilfebuero-lauenburg.de .