Aufbaufonds: Frist bis 31. März nächsten Jahres verlängert

Langsam wäre es eng geworden: Nur bis zum 30 Juni hatten die durch das Hochwasser geschädigten Hausbesitzer ursprünglich Zeit, ihre Anträge auf Aufbauhilfe des Bundes und der Länder zu stellen. Für viele Flutopfer wäre das nicht zu schaffen gewesen, allein die Beifügung von drei Angeboten für die erforderlichen Arbeiten erwies sich als große Hürde (wir berichteten). Doch jetzt können die Betroffenen aufatmet: das Land Schleswig Holstein hat die Frist zur Antragstellung bis zum 31. März nächsten Jahres verlängert.

"Das schreiben wir uns auch ein wenig mit auf die Fahne", sagt der Chef des Awo-Ortsverbandes, Uwe Frensel. Bei ihm laufen die organisatorischen Fäden des Lauenburger Fluthilfebüros an der Elbstraße 52 zusammen. "Meine Mitarbeiter haben bei jeder Gelegenheit und auf allen entscheidenden Ebenen darauf hingewiesen, dass diese Frist unmöglich zu halten ist. Andere betroffene Bundesländer hatten bereits reagiert", so der Awo-Chef. Im eigens dafür eingerichteten Fluthilfebüro können sich Betroffene bei der umfangreichen Antragstellung helfen lassen.

Mit über acht Milliarden Euro für die Bewältigung der Gesamtschäden aus dem Hochwasser im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung den Fluthilfefonds ausgestattet. Die entsprechenden Modalitäten für die Auszahlung liegen aber allein in den Händen der betroffenen Bundesländer. Doch was als "schnelle und unbürokratische Hilfe" versprochen war, erwies sich in der Praxis als kompliziertes Antragsverfahren. Allein die Begutachtung und Bewertung der Schäden, einschließlich des denkmalpflegerischen Mehraufwandes, hatte in Lauenburg mit großer Verzögerung begonnen. Zudem hatte sich gezeigt, dass sich Firmen nicht gerade um die Sanierung der geschädigten Häuser reißen. Vielfach bemühen sich Betroffene bisher vergeblich um die drei erforderlichen Angebote. "Die Fristverlängerung verschafft uns zeitlichen Spielraum, damit wirklich alle Geschädigten das ihnen zustehende Geld bekommen", freut sich Frensel.