Ein Bürgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Alle wahlberechtigten Bürger einer Kommune können in einem Bürgerentscheid nach den Grundsätzen der freien, gleichen und geheimen Wahl über eine Sachfrage entscheiden. Nicht zulässig sind Bürgerentscheide unter anderem zur Haushaltssatzung der Kommune, zur Bauleitplanung, zu Rechtsverhältnissen der Gemeindevertreter und zur inneren Organisation der Verwaltung.

Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens für einen Bürgerentscheid befindet die Kommunalaufsicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen nach Eingang. Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf bis zur Durchführung des Bürgerentscheides eine dem Begehren entgegen stehende Entscheidung nicht mehr begonnen werden.