Sanierungsgebiet: Grundstücksbesitzer müssen Ausgleichsbeitrag für die Wertsteigerung zahlen

Das Stadtzentrum wird in den nächsten Jahren aus dem Dornröschenschlaf erwachen: Marktgalerie, Edeka-Neubau, Ärztehaus und Markthalle sollen Lauenburg Oberstadt von Grund auf umkrempeln. Nicht nur private Investoren wollen ihren Beitrag leisten. Die Stadt selbst nimmt Mittel aus dem Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" in Anspruch, um die strukturellen Defizite zu beseitigen. Innerhalb der nächsten zehn Jahre sollen aus diesem Topf insgesamt 22 Millionen Euro in die Innenstadt fließen. Doch die Aufwertung des Quartiers hat ihren Preis: Eigentümer mit Grundstücken im Sanierungsgebiet müssen einen Ausgleichsbeitrag zahlen, wenn sich der Marktwert ihrer Grundstücke durch den Einsatz öffentlicher Mittel erhöht.

"Ich weiß, dass man sich mit der Erhebung eines Ausgleichsbeitrages keine Freunde macht", sagte Bauamtsleiter Reinhard Nieberg zu den etwa 100 Besuchern der Informationsveranstaltung am Mittwochabend. Eine Wahl hat die Stadt aber nicht: Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass sich der Einsatz öffentlicher Mittel positiv auf den Marktwert der Grundstücke auswirkt. Der zu entrichtende Ausgleichsbetrag entspricht der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes, aus der sich eine Verbesserung der Wohnqualität ergibt.

Für viele der anwesenden Grundstücksbesitzer aus dem Sanierungsgebiet war das trotzdem eine bittere Pille, die sie da schlucken sollten. Entsprechend lebhaft war dann auch die Diskussion: "An unserer Straße wurde seit Jahrzehnten nichts gemacht. Wenn die Stadt jetzt dafür Mittel aus dem Förderprogramm einsetzt, soll ich dafür noch einen Ausgleichsbeitrag zahlen?", fragte einer der Eigentümer und sprach damit offensichtlich vielen der Anwesenden aus der Seele. Doch hier hakte Nieberg ein: Eine zusätzliche Belastung stellten die Ausgleichsbeträge letztlich nicht dar. Anders als im Normalfall werde bei den durch die Sanierung mitfinanzierten neuen Straßen, Wegen und Plätzen kein Erschließungsbeitrag von den Anwohnern erhoben. Außerdem: Ließe sich keine Wertsteigerung des Bodenwertes feststellen, werde auch kein Ausgleichsbeitrag erhoben.

Auch wenn dieses Thema naturgemäß den größten Raum der Veranstaltung einnahm - es gab auch erfreuliche Informationen: So können private Eigentümer im Sanierungsgebiet ebenfalls von den Fördermitteln profitieren, wenn sie die Sanierung ihrer Häuser planen, um Leerstand zu beseitigen oder das Erscheinungsbild zu verbessern. Einmal im Jahr wird die Stadt einen entsprechenden Maßnahmenkatalog auflegen. Die Fäden aller Maßnahmen sollen in einem eigens dafür eingerichteten Center-Management zusammenlaufen.