Lauenburg (tja). Die Formulierung “grundlegend überprüfen“ zur Reform der Wasser und Schifffahrtsverwaltung hat es doch nicht in den Text des Koalitionsvertrags von Union und SPD geschafft.

"Leider ist dieser Begriff aus dem ursprünglichen Entwurf verschwunden", bedauert Helmut Kiehn vom Personalrat des Lauenburger Wasser- und Schifffahrtsamtes WSA) am Dornhorster Weg. Die Behörde steht auf der Streichliste der Wasser- und Schifffahrtsämter.

Ziel aller Vorhaben der künftigen Bundesregierung soll eine Ausnutzung der Kapazitätspotenziale für die Binnenschifffahrt sein. "Um diese bestmöglich nutzen zu können, sind wir auf leistungsfähige Bundeswasserstraßen angewiesen, für die wir klar definierte Investitionsprioritäten setzen", heißt es im Koalitionsvertrag. Auf Grundlage des neuen Bundesverkehrswegeplans und der Verkehrsinfrastrukturberichte will die große Koalition nach Dringlichkeitsstufen regelmäßig einen für den Erhalt der Bundeswasserstraße nötiges Handlungskonzept erarbeiten.

"Den angestoßenen Reformprozess der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes werden wir unter Einbindung der Beschäftigten so entwickeln, dass die notwendigen regionalen Kompetenzen gesichert werden", heißt es im Koalitionsvertrag. Außerdem soll es ein Wassertourismuskonzept geben.