Lärmaktionsplan: Entwurf mit vielen konkreten Vorschlägen - Keine einklagbare Umsetzungspflicht

Noch liegt nur ein erster Entwurf vor, aber es hagelt schon Kritik am Lärmaktionsplan der Stadt Lauenburg. "Die Gutachter arbeiten mit einer Bemessungsgrundlage von Tempo 30 auf den verkehrsreichsten Abschnitten der B 5 und B 209. Dabei ist die tatsächlich gefahrene durchschnittliche Geschwindigkeit etwa 20 Stundenkilometer höher", sagt Jürgen Mähl vom Bürgeraktionsbündnis "Lauenburg reicht's!" (BAB). Damit beruft er sich nicht etwa auf eigene Beobachtungen, sondern auf offizielle Messungen der Stadt im März dieses Jahres.

Aber obwohl das Hamburger Büro Lärmkontor bei seinen Berechnungen von der Soll-Geschwindigkeit ausgegangen ist, kommen die Experten auf ein eindeutiges Ergebnis: Auch wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit penibel eingehalten würde: es gäbe trotzdem - gemessen an der Gesamteinwohnerzahl - eine hohe oder sehr hohe Belastung vieler Anwohner entlang der Bundesstraßen. Besonders nachts übersteige der Verkehrslärm die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte deutlich.

Aber die Verkehrsexperten belassen es nicht bei der Feststellung der Lärmbelastung, sondern benennen mögliche Maßnahmen, die sich positiv auswirken könnten. Dazu zählen unter anderem: der Bau von Schallschutzwänden und Einbau von Schallschutzfenstern, die Einschränkung des Lkw-Verkehrs (Nachtfahrverbot), sowie die Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs. Als wesentliche Möglichkeit der Eindämmung des Verkehrslärms verweisen die Gutachter auf die Verlegung der B 209 an das Ostufer des Elbe-Lübeck-Kanals und die nördliche Ortsumgehung der Bundesstraße 5.

Diese Vorschläge aus dem Lärmaktionsplan - sollte er so beschlossen werden- hätten allerdings keine rechtsverbindliche Wirkung. Aktuell ist es Lauenburgs Nachbarstadt Geesthacht, die dafür ein Beispiel liefert. Dort gibt es seit 2008 einen Lärmaktionsplan, der nun fristgerecht, aber unverändert fortgeschrieben wird, ohne dass ein einziger Vorschlag umgesetzt wurde.

Diese Handhabung der europäischen Umgebungslärmrichtlinie ist legitim, denn den zuständigen Behörden bleibt es überlassen, ob sie die Vorschläge aus dem Lärmaktionsplan umsetzen oder nicht. Mit anderen Worten: Bürger haben keine Möglichkeit, die Maßnahmen einzuklagen.

Lauenburgs politische Entscheidungsträger tun sich schon mit dem Beschluss des Lärmaktionsplanes schwer. Nachdem dieser zunächst beim Bau- und Planungsausschuss auf der Tagesordnung stand, wurde er nun vom Umwelt- und Energiewendeausschuss zurück in die Fraktionen verwiesen.