Die Landtags-Fraktionen von SPD und den Grünen sowie die Abgeordneten des SSW haben sich über die Verwendung der sogenannten Zensusmittel für 2014 verständigt - das sind diejenigen 50 Millionen Euro, die das Land Schleswig-Holstein aufgrund eines höheren relativen Bevölkerungsanteils zusätzlich aus dem Länderfinanzausgleich erhält.

Darunter fällt auch die Erstattung für Ausgaben, die im Rahmen des Elbhochwassers im Juni 2013 dem Kreis Herzogtum Lauenburg und der Stadt Lauenburg im Bereich des Katastrophenschutzes entstanden sind. Ein Großteil dieser Kosten ist aus den Mitteln des Aufbauhilfefonds erstattungsfähig. Für die Ausgaben, die nach heutiger Rechtslage nicht in die Aufbauhilfe gehören - das sind insbesondere die Ausgaben für Verdienstausfall und Lohnfortzahlung - sollen jetzt für die Konsolidierungskommunen, das sind der Kreis und die Stadt Lauenburg, Landeszuweisungen aus Zensusmitteln bereitgestellt werden. Der Kreis hat inzwischen die endgültigen Zahlen nach Kiel gemeldet. Demnach belaufen sich die Ausgaben, die nicht aus dem Aufbauhilfefonds erstattungsfähig sind, auf 324 301 Euro. Die Ausgaben der Stadt Lauenburg betragen 14 208 Euro.

Außerdem sollen aus den Zensusmitteln 2,5 Millionen Euro in die Sanierung der Landesstraßen fließen.