Kein Haftgrund: Kokelei wird als Sachbeschädigung gewertet

Die Ermittler hatten K. vorläufig festgenommen, doch für eine Untersuchungshaft fehlt die Schwere der Tat. Auch in die Psychiatrie kann der Verdächtige nicht eingewiesen werden. Seine Aufenthalte dort seien rein freiwillig, heißt es. Wie berichtet, brennt es im Umfeld des 45-Jährigen immer wieder. Die Feuerwehr hat mittlerweile aufgehört, die Einsätze bei dem 45-Jährigen oder in dessen direkter Nachbarschaft zu zählen.

Außer am Büchsenschinken brannte es in der Straße In de Lips und am Moorring. Deutlich mehr als 20 Mal war die Feuerwehr dort bereits im Einsatz. Vor allem während der Elbe-Flut gingen reihenweise Brandmeldungen aus dem Viertel ein. Was der Polizei fehlt, sind ausreichende Haftgründe, immerhin lebt der 45-Jährige am Büchsenschinken in einem eigenen Haus. Das zieren draußen und im Garten bereits massive Brandschäden. Der Haftgrund Wiederholungsgefahr zieht in diesem Fall bisher nicht, weil Jörg K. nicht deutlich vorbestraft ist und auch keine über ein Jahr Haft hinausgehende Freiheitsstrafe zu erwarten wäre. Die Brandstiftungen, für deren Auslösung er unter Verdacht steht, richten sich gegen schlichte Dinge wie Mülltonnen, Altpapiercontainer oder Hecken. Damit handelt es sich eher um Sachbeschädigungen.

"Herr K. weiß, dass wir ihn im Fokus haben", sagt Kripochef Jürgen Alfke. Dennoch kam es während der in den Nächten verstärkten polizeilichen Präsenz zu einer Brandstiftung an einer Hecke im Bereich Dresdener Straße. Alfke: "Von den Beamten hat aber niemand Herrn K. mit dem Feuerzeug in der Hand gesehen." Aus ermittlungstaktischen Gründen, so Alfke, könne er weitere Ansätze der Polizei, um dem Spuk ein Ende zu setzen und den Feuerwehrleuten Ruhe zu verschaffen, aber nicht nennen.