Basedow (tja). Uneinsichtig und ohne ein Wort des Bedauerns zeigte sich Rosemarie S. aus Büchen vor Amtsrichterin Insa Oppelland.

Die 59-Jährige musste sich wegen fahrlässiger Tötung vor dem Schwarzenbeker Amtsgericht verantworten. Am 9. August 2012 hatte sie aufgrund eines Abbiegemanövers einen entgegen kommenden Motorradfahrer zur Vollbremsung gezwungen. Dabei stürzte der Biker, rutschte unter den BMW von Rosemarie S. und zog sich beim Zusammenprall tödliche Verletzungen zu.

"Ich stand da, er ist auf mein Auto zugeflogen, und ich wusste nicht, wo ich hin soll", schilderte Rosemarie S. den schrecklichen Moment, der Motorradfahrer Holger U. aus Boizenburg auf der L 200 bei Basedow das Leben kostete. "Er hätte doch einfach vorbeifahren können. Ich verstehe bis heute nicht, warum er das nicht getan hat", sagte die 59-Jährige, die sich keiner Schuld bewusst war.

Am besagten Abend wollte sie mit ihrer Lebenspartnerin (56) und deren Tochter (25) zum Blaubeerpflücken nach Basedow, erinnerte sich Rosemarie S. In Höhe der Rettungswache wollte sie, aus Büchen kommend, links in den Sandberg einbiegen. Sie berichtete übereinstimmend mit ihrer Frau, dass sie das Auto angehalten hätte, um dann abzubiegen. Den entgegen kommenden Biker habe sie wegen einer Kurve nicht sehen können, meinte Rosemarie S. Doch ein Gutachter widerlegte diese Aussage: Das Motorrad sei zu sehen gewesen, der Abbiegevorgang hätte nicht eingeleitet werden dürfen. Doch ihr BMW stand bereits auf der Gegenfahrbahn, blockierte die Spur des Bikers.

Ein Autofahrer, der hinter der 59-Jährigen fuhr, hatte den Motorradfahrer ebenfalls schon von weitem gesehen. "Er hatte das Licht eingeschaltet", sei mit seiner hellen Maschine und dem roten Helm gut zu sehen gewesen, erinnerte sich der Zeuge. Der Gutachter hatte errechnet, dass der Biker 45 Meter vor dem Zusammenprall eine Reaktion startete. 44 Meter hätte es bei idealen Bedingungen gedauert, haarscharf vor dem BMW zu stoppen. Das klappte nicht. Holger U. stürzte und rutschte unter den BMW. "Ich bin mir keiner Schuld bewusst, ich habe ihn überhaupt nicht berührt, und das belastet mich", sagte die 59-Jährige. Ihre Frau erklärte, sie habe "große Angst" um ihre Lebenspartnerin wegen deren Schocks und des damit einher gehenden Bluthochdrucks gehabt.

Selbst die Verteidigerin von Rosemarie S. forderte in ihrem Plädoyer einen Freispruch für ihre Mandantin. Sie warf dem Motorradfahrer vor, falsch reagiert zu haben. Doch Holger U. fuhr nach Ansicht der Staatsanwältin die zulässige Geschwindigkeit, seine Maschine hatte keine technischen Mängel und es war Rosemaie S., die ihn zu dem tödlichen Bremsmanöver gezwungen hatte. Weil die Autofahrerin fahrlässig abgebogen war, wie es die Staatsanwältin nach der Beweisaufnahme als erwiesen ansah.

Das befand auch die Richterin, die nach zwei Stunden das Urteil fällte: 3500 Euro (70 Tagessätze zu je 50 Euro) muss die 59-Jährige zahlen. Künftig ist sie wegen fahrlässiger Tötung vorbestraft.